Zum Hauptinhalt springen
print-header
  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
zurück zur Auswahl

Bürgerbeauftragter drängt auf gefahrlosen Fußweg am Einkaufsmarkt

Eine Gemeinde stimmte dem Bau eines Lebensmittelmarktes zu, um die Bewohner der umliegenden Wohngebiete besser zu versorgen. Der Markt eröffnete, der Zuspruch der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger war hoch. Nach einer gewissen Zeit machte jedoch eine Bürgerin den Thüringer Bürgerbeauftragten darauf aufmerksam, dass mit dem Bau des Marktes auch ein Unfallschwerpunkt entstanden sei. "Kaum jemand hält sich an die in diesem Bereich bereits angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h." Für die vielen (insbesondere älteren)Fußgänger, die den Einkaufsmarkt aufsuchen, gebe es wegen der örtlichen Gegebenheiten ein hohes Unfallrisiko, beklagte die Frau. 

In dieser Angelegenheit setzte sich der Bürgerbeauftragte sowohl mit der zuständigen Polizeiinspektion als auch mit der Stadtverwaltung in Verbindung. Im Ergebnis der von der Landespolizeiinspektion in engem Zusammenwirken mit den verantwortlichen kommunalen Behörden durchgeführten Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen konnte der von der Bürgerin vorgetragene subjektive Eindruck des Bestehens eines Unfallschwerpunktes zwar nicht bestätigt werden. Dennoch zeigte sich, dass beim Bau des Marktes dem Fußgängerverkehr offenbar nicht genügend Beachtung geschenkt wurde.

So war zwar der Zufahrtsbereich zum Markt für PKW großzügig und übersichtlich angelegt, die Anbindung des Marktgeländes an die örtlich vorhandenen Gehwege aber fehlte. Die Fußgänger mussten sich die Zufahrtswege mit den motorisierten Kunden teilen. Die Polizei gab fachliche Hinweise, wie das Marktgelände an die vorhandenen Gehwege angebunden werden könnte, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. 

Der Bürgerbeauftragte führte schließlich einen Ortstermin am Einkaufmarkt durch und erörterte mit der Stadtverwaltung die Möglichkeiten zur Realisierung der Vorschläge. Im Rahmen des Ortstermins wurde dem Bürgerbeauftragten auch bekannt, dass die ursprüngliche Planung zum Markt durchaus die Errichtung einer fußläufigen Zuwegung vorsah.

In der Folge setzte sich die Stadtverwaltung zunächst mit dem Grundstückseigentümer und dann auch mit dem Betreiber des Marktes bezüglich der Errichtung eines sicheren Fußweges zum Marktgelände in Verbindung. Es folgten zeitaufwändige Verhandlungen, auch deshalb, da es der Stadt wegen fehlender finanzieller Mittel nicht möglich war, sich am Ausbau des Fußweges zu beteiligen. Nach fortwährendem und beharrlichem Drängen des Bürgerbeauftragten wurde nach fast zwei Jahren der Bau des Fußweges zum Marktgelände von der Betreiberfirma realisiert.

(Stand: Juli 2016)

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten