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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Ein dankendes Lächeln für verkehrsgerechtes Fahren

Ein Lächeln für verkehrsgerechtes Fahren

Zunehmend sind Bürgerinnen und Bürger nicht mehr bereit, Raserei durch ihre Ortschaften oder die durch den Straßenverkehr hervorgerufenen Belastungen, wie Lärm und Staub, hinzunehmen und sie setzen sich zur Wehr. Einige bitten den Bürgerbeauftragten um Unterstützung bei ihren Anliegen. Anwohner sowie häufig auch Bürgerinitiativen weisen auf hohes Verkehrsaufkommen, fehlende Gehwege, Unübersichtlichkeit und unangemessene oder überhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge hin. In der Anordnung von abschnittbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h sehen viele ein probates Mittel für mehr Verkehrssicherheit und fordern diese ein.

Lösungsansatz und Ergebnis

Generell gilt aber innerhalb geschlossener Ortschaften die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Tempo-30-Zonen sind zwar in Wohngebieten und Nebenstraßen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Reduzierung von durch den Straßenverkehr hervorgerufenen Belastungen häufig anzutreffen. Einschränkungen des sogenannten Gemeingebrauchs einer dem Öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße sind aber nicht ohne weiteres möglich. Insofern sind auch die Anwohnerwünsche nicht problemlos umsetzbar.

Denn gemäß § 45 Abs. 9 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.

Straßenverkehr ist ganz zweifellos eine ungeliebte Begleiterscheinung unserer auf motorisierte Mobilität ausgerichteten Gesellschaft. Insbesondere dann, wenn sich Fahrzeugführer nicht an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten halten. Fußgänger und Anwohner bekommen dies mehr und mehr zu spüren. Dieser Konfliktsituation ist aber oftmals selbst unter Berücksichtigung aller Umstände nicht auf dem Wege einschränkender verkehrsrechtlicher Anordnungen beizukommen. Denn ein vorschreibendes Verkehrszeichen aufzustellen ist die eine Seite, dessen Einhaltung dann auch zu kontrollieren und ggf. durchsetzen, eine ganz andere. Es ist außerdem nicht allen beliebigen Örtlichkeiten möglich bzw. sinnvoll, stationäre oder mobile Geschwindigkeitskontrollen zu realisieren.

Eine mögliche Lösung mit appellierender Wirkung zur Verkehrsberuhigung und Prävention von Geschwindigkeitsübertretungen, kann hier der sogenannte „Smiley“ (Geschwindigkeitsanzeigetafel) sein. Kommunen haben, nach Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln, bereits die – von Studien untersetzte - Erfahrung gemacht, dass sich die Autofahrer spürbar an der angezeigten Geschwindigkeit orientieren und eine deutliche Absenkung der Geschwindigkeit bewirkt wird. Ein „Erziehungseffekt“ wird beobachtet, da es offenbar angenehmer ist, vom Smiley eher ein Lächeln zu erhalten und zu wissen „ich habe mich korrekt verhalten“, als von heruntergezogenen Mundwinkeln ermahnt zu werden.

Dies zugrunde gelegt, könnte mit der Anbringung eines solchen Smileys durchaus auch dort eine Verbesserung der Verkehrssituation erreicht werden, wo es wegen der o.g. zu berücksichtigenden Gründe nicht möglich ist, z.B. einschränkende verkehrsrechtliche Anordnungen zu erlassen. Außerdem könnten die von der Anzeigetafel (je nach verwendetem Typ) gespeicherten Daten belastbaren Aufschluss darüber geben, wie sich die verkehrsrechtliche Nutzung der Straße über einen längeren Zeitraum tatsächlich, also unabhängig von der subjektiven Wahrnehmung der Anwohner, darstellt.

So können manche Geräte die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge speichern, sodass nach Ablauf einer gewissen Zeit abgelesen werden kann, wie viele Fahrzeuge überhaupt unterwegs waren und wie viele Temposünder sich darunter befanden. Anders als bei Messungen der Polizei gibt es aber keine Fotos von Fahrer oder Nummernschild. Indem die Anzahl der Fahrzeuge, die am Smiley vorbeirauschen, gezählt wird, wird Kommunen geholfen, Verkehrsströme abzuschätzen bzw. besser einzuordnen. Da die Geschwindigkeitsanzeigetafeln in der Regel komplett solarbetrieben und damit völlig unabhängig von Stromleitungen sind, ist außerdem eine unabhängige Standortwahl möglich.

Um den Haushalt bspw. einer kleinen Kommune mit der Anschaffung einer solchen Geschwindigkeitsanzeigetafel nicht über Gebühr zu belasten, wird empfohlen, einen Smiley für mehrere zur Kommune gehörende Gemeinden und/oder Ortsteile zu erwerben, die Kosten zu teilen und den Smiley dann flexibel auch an verschiedenen Standorten einzusetzen. Die Anschaffung von diesen auch sogenannten Dialog-Displays für Thüringer Kommunen kann u.U. mit Fördermitteln unterstützt werden. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2019 sind ab 02.01.2019 bis zum 31.07.2019 an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprun-Platz 4, in 99423 Weimar zu richten. Antragsformulare finden sich auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes:

 https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/teaser/abt5/foerderung_display/index.aspx

2019 stehen insgesamt 30.000 EUR Fördermittel zur Verfügung. Gefördert wird insbesondere der Einsatz der Dialog-Displays in besonders sensiblen Bereichen wie Schulen, Spielplätzen aber auch in Orten mit hohem Überquerungsbedarf.

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