Zum Hauptinhalt springen
print-header
  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
zurück zur Auswahl

Reinigung und Verkehrssicherungspflicht für Gehwege

Verschmutzte Fahrbahnen und Gehwege sind in den Wintermonaten nicht selten. Oftmals ist nicht ganz klar, wer für die Reinigung der Wege und Straßen verantwortlich ist – die Stadt oder die Anwohner. In einem konkreten Fall klagte ein Bürger, dass der kommunale Service seiner Stadt zwar die Fahrbahnen regelmäßig in einem bestimmten Abschnitt reinige, nicht jedoch den dort angrenzenden Gehweg. Dem Bürger war daran aber sehr gelegen, insbesondere in den Wintermonaten. Da er von der Stadtverwaltung bislang keine klare Antwort erhalten hatte, fragte er direkt beim Bürgerbeauftragten nach, in welchem Turnus die Reinigung des Gehweges erfolge und wer die Verkehrssicherungspflicht für den betreffenden Gehwegabschnitt habe.

Der Bürgerbeauftragte erbat von der Stadtverwaltung eine Stellungnahme. In ihrer Rückäußerung betonte die Stadtverwaltung, dass die Reinigung der Gehwege laut Straßenreinigungssatzung der Stadt in der Verantwortung der Anlieger liege. Im vorliegenden Fall lag der besagte öffentliche Gehweg gegenüber einem Parallelweg, der an Privatgrundstücke grenzte. Für dessen Reinigung seien die Anlieger zuständig, nicht aber für den vom Bürger angesprochenen gegenüberliegenden Weg direkt an der Hauptstraße. Hier lag die Verantwortung für die Reinigung bei der Stadt. Die Stadtverwaltung machte deutlich, dass man zukünftig den betroffenen Gehwegabschnitt durch den städtischen Kommunalservice maschinell reinigen werde. Der Bürgerbeauftragte konnte damit dem Anliegen vollumfänglich abhelfen. 

(Stand: April 2015)

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten