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  • Democh mit Blumenstrauß neben Landrätin

    Claudia Democh im Gespräch mit der Landrätin des Ilm-Kreises

    Foto: LRA Ilm-Kreis
  • Türschloss mit Schlüssel und Anhänger

    Türöffnung durch Feuerwehr – wer haftet für die Folgen?

    Foto: Margot Kessler/pixelio.de
  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an die Bürgerbeauftragte wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz (ThürBüBG)

Der Bürgerbeauftragte arbeitet auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über den Bürgerbeauftragten (Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG -). Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Grenzen des Befassungsrechtes des Bürgerbeauftragten. Es regelt auch dessen Amtsverhältnis.

Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags finden sich sowohl im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz als auch im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG).

Diese Gesetze wurden vom Thüringer Landtag verabschiedet.

Ich möchte das Thüringer Beauftragtengesetz herunterladen:

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Ihr Weg zur Bürgerbeauftragten