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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Die Bürgerbeauftragten der Länder stehen mit Minister Schütz im Innenhof des Thüringer Landtags
    Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Bürger-und Polizeibeauftragten der Länder, Gespräch mit dem Thüringer Minister für Digitales und Infrastruktur, Foto: Volker Hielscher
  • Ansicht des Tempels Palmyra in Syrien
    Information des Bürgerbeauftragten: Besuchsreisen von Geflüchteten nach Syrien Foto: Paul Sippel/pixelio.de
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.

Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz (ThürBüBG)

Der Bürgerbeauftragte arbeitet auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über den Bürgerbeauftragten (Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG -). Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Grenzen des Befassungsrechtes des Bürgerbeauftragten. Es regelt auch dessen Amtsverhältnis.

Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags finden sich sowohl im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz als auch im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG).

Diese Gesetze wurden vom Thüringer Landtag verabschiedet.

Ich möchte das Thüringer Beauftragtengesetz herunterladen:

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Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten