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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Anregungen zum SGB II

Die Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2016 ein gemeinsames Positionspapier mit „Anregungen aus der Beratungspraxis der Bürgerbeauftragten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des SGB II (BR-Drucksache 66/16 v. 5.2.2016)“ verabschiedet.

In der täglichen Arbeit sammeln die Bürgerbeauftragten viele Erfahrungen gerade auch im Bereich der Anwendung des SGB II, in dem u.a. die sogenannten Hartz-IV-Leistungen geregelt sind. Vor diesem Erfahrungshintergrund hat die Arbeitsgemeinschaft in zwölf Regelungsbereichen Probleme aufgezeigt und Lösungsvorschläge gemacht, die bei den Beratungen um die Novellierung des SGB II beachtet werden sollten. 

Das betrifft zum Beispiel Änderungsvorschläge bei der Kostenübernahme für die Mittagsverpflegung in Einrichtungen eines freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe. Seit dem 1. Januar 2014 sind Kommunen nicht mehr verpflichtet, Kosten für Mehraufwendungen der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für externe, nicht schulische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen. Eine Kostenübernahme durch die Kommune ist damit eine freiwillige Leistung, erfolgt aber von vielen Städten und Gemeinden in Thüringen aufgrund klammer Haushaltskassen nicht. Diese Situation ist sehr unbefriedigend, weil Eltern faktisch das Angebot der freien Träger nicht mehr wählen können und damit das, ihnen zustehende, so genannte Wunsch- und Wahlrecht nicht mehr ausüben können.

Das Positionspapier mit den Anregungen zum SGB II wurde im März 2016 vom Thüringer Bürgerbeauftragten an die Landesregierung sowie an die Thüringer Bundestagsabgeordneten übermittelt, damit die erarbeiteten Hinweise in den anstehenden Beratungen aufgegriffen werden können.

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