Wie kann Ihnen die Bürgerbeauftragte helfen?
Sie haben Probleme mit einer Thüringer Behörde? Fühlen sich von Ämtern missverstanden? Sie können nicht nachvollziehen, was die Behörde von Ihnen möchte? Die Bürgerbeauftragte befasst sich mit Ihrem Anliegen und macht sich für eine einvernehmliche Lösung stark.
Die Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen hilft Ihnen in allen Fällen, in denen Sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung in Thüringen betroffen sind.
Zuhören, verstehen, aufklären, vermitteln - das ist unsere Aufgabe!
Jeder hat das Recht, sich an die Bürgerbeauftragte zu wenden. Die Hilfe ist kostenfrei.
Die Bürgerbeauftragte kann:
- schwierige Sachverhalte wahrnehmen und rechtliche Zusammenhänge erklären,
- die Landesregierung und Behörden des Landes und der Kommunen um Auskunft bitten,
- Ortstermine durchführen,
- Akteneinsicht nehmen und
- individuell auf Ihr Problem eingehen.
Sie kann nicht tätig werden, wenn:
- Ihre Angelegenheit schon vor Gericht war oder ist,
- wegen des Sachverhaltes bereits staatsanwaltschaftlich ermittelt wird,
- das vorgetragene Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wurde oder wird,
- Ihr Anliegen zivilrechtlich ist, also z.B. das Miet-, Arbeits- oder Vertragsrecht betrifft.
Rechtsgrundlagen und Amtsverhältnis
Die Bürgerbeauftragte wird vom Thüringer Landtag gewählt. Sie steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land. Das Amt führt sie gerecht und unparteiisch. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Rechtsgrundlage ist das Thüringer Gesetz über Bürgerbeauftragte (Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG -). Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Grenzen des Befassungsrechtes der Bürgerbeauftragten. Bestimmungen über das Verhältnis zwischen der Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags finden sich sowohl im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz als auch im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG).
Diese Gesetze wurden vom Thüringer Landtag verabschiedet.




