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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Wie kann Ihnen der Bürgerbeauftragte helfen?

Sie haben Probleme mit einer Thüringer Behörde? Fühlen sich von Ämtern missverstanden? Sie können nicht nachvollziehen, was die Behörde von Ihnen möchte? Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit Ihrem Anliegen und macht sich für eine einvernehmliche Lösung stark.
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen hilft Ihnen in allen Fällen, in denen Sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung in Thüringen betroffen sind.

Zuhören, verstehen, aufklären, vermitteln - das ist unsere Aufgabe!

Jeder hat das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Die Hilfe ist kostenfrei. 

 

Der Bürgerbeauftragte kann:

  • schwierige Sachverhalte wahrnehmen und rechtliche Zusammenhänge erklären,
  • die Landesregierung und Behörden des Landes und der Kommunen um Auskunft bitten,
  • Ortstermine durchführen,
  • Akteneinsicht nehmen und
  • individuell auf Ihr Problem eingehen.

Er kann nicht tätig werden, wenn:

  • Ihre Angelegenheit schon vor Gericht war oder ist,
  • wegen des Sachverhaltes bereits staatsanwaltschaftlich ermittelt wird,
  • das vorgetragene Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wurde oder wird,
  • Ihr Anliegen zivilrechtlich ist, also z.B. das Miet-, Arbeits- oder Vertragsrecht betrifft.

Rechtsgrundlagen und Amtsverhältnis

Der Bürgerbeauftragte wird vom Thüringer Landtag gewählt. Er steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land. Das Amt führt er gerecht und unparteiisch. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Rechtsgrundlage ist das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten (Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG -). Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Grenzen des Befassungsrechtes des Bürgerbeauftragten. Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags finden sich sowohl im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz als auch im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG).

Diese Gesetze wurden vom Thüringer Landtag verabschiedet.

Ich möchte die Rechtlichen Grundlagen herunterladen.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

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