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  • die Beteiligten im Plenarsaal nach Übergabe der Urkunden mit Blumen

    Thüringer Landtag wählt neue Bürgerbeauftragte.

    Foto: Thüringer Landtag
  • Ansicht des Berichts

    Übergabe des Tätigkeitsberichts des Thüringer Bürgerbeauftragten an den Präsidenten des Thüringer Landtags

  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Wird die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe (131 €) als Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt?

    Foto: erysipel/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Das ist die Internet-Seite von der Bürger-Beauftragten von Thüringen. Herzlich willkommen!

Auf der Internet-Seite lesen Sie:

 

  • Wann kann mir die Bürger-Beauftragte helfen?
  • Wann unterstützt mich die Bürger-Beauftragte nicht?
  • Wie erreiche ich die Bürger-Beauftragte?

Wann kann mir die Bürger-Beauftragte helfen?

 

Die Bürger-Beauftragte unterstützt Sie, wenn Sie ein Problem mit einer Behörde oder mit einem Amt haben.
 

Die Bürger-Beauftragte hilft dabei, eine Lösung zu finden.

 

 

 

Die Bürger-Beauftragte unterstützt jeden Bürger in Thüringen.
 

Für die Unterstützung müssen Sie kein Geld bezahlen.
 

 

Vielleicht haben Sie einen Brief von einer Behörde bekommen.
 

Sie verstehen nicht, was die Behörde in dem Brief schreibt.
 

Und was die Behörde Ihnen sagen möchte.
 

 

Die Bürger-Beauftragte erklärt Ihnen,
 

was die Behörde in dem Brief geschrieben hat.

 

 

Vielleicht haben Sie einen Brief an ein Amt geschrieben.
 

Das Amt hat Ihnen eine Antwort geschickt.
 

 

Sie glauben:
 

Das Amt hat nicht verstanden, was Sie in dem Brief geschrieben haben.
 

 

Die Bürger-Beauftragte fragt für Sie beim Amt nach.
 

Sie erklärt dem Amt, was Sie dem Amt sagen möchten.
 

 

Vielleicht haben Sie dem Amt einen Brief geschrieben.
 

Das Amt hat Ihnen nicht geantwortet.
 

Die Bürger-Beauftragte fragt beim Amt nach, wann die Antwort kommt.

 

Wann unterstützt mich die Bürger-Beauftragte nicht?

 

Die Bürger-Beauftragte kann Sie nicht unterstützen:

 

  • Wenn Sie mit Ihrem Problem schon bei Gericht waren
  • Wenn sich die Staats-Anwaltschaft schon um Ihr Problem kümmert.
  • Wenn Sie sich schon beim Staat darüber beschwert haben, was die Behörde gemacht hat.
  • Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Vermieter haben oder mit ihrem Arbeitgeber haben.

Wie erreiche ich die Bürger-Beauftragte?

 

Sie können die Bürger-Beauftragte immer anrufen.
 

Die Bürger-Beauftragte hat Sprech-Tage.
 

Dann können Sie die Bürger-Beauftragte treffen.
 

Sie können der Bürger-Beauftragten eine Nachricht schreiben.
 

Benutzen Sie dafür das Feld auf dieser Internetseite.

 

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

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