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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.

Das ist die Internet-Seite von dem Bürger-Beauftragten von Thüringen. Herzlich willkommen!

Auf der Internet-Seite lesen Sie:

 

  • Wann kann mir der Bürger-Beauftragte helfen?

  • Wann unterstützt mich der Bürger-Beauftragte nicht?

  • Wie erreiche ich den Bürger-Beauftragten?

Wann kann mir der Bürger-Beauftragte helfen?

Der Bürger-Beauftragte unterstützt Sie, wenn Sie ein Problem mit einer Behörde oder mit einem Amt haben.

Der Bürger-Beauftragte hilft dabei, eine Lösung zu finden.

 

Der Bürger-Beauftragte unterstützt jeden Bürger in Thüringen.

Für die Unterstützung müssen Sie kein Geld bezahlen.


Vielleicht haben Sie einen Brief von einer Behörde bekommen.

Sie verstehen nicht, was die Behörde in dem Brief schreibt.

Und was die Behörde Ihnen sagen möchte.


Der Bürger-Beauftragte erklärt Ihnen,

was die Behörde in dem Brief geschrieben hat.

 

Vielleicht haben Sie einen Brief an ein Amt geschrieben.

Das Amt hat Ihnen eine Antwort geschickt.


Sie glauben:

Das Amt hat nicht verstanden, was Sie in dem Brief geschrieben haben.


Der Bürger-Beauftragte fragt für Sie beim Amt nach.

Er erklärt dem Amt, was Sie dem Amt sagen möchten.


Vielleicht haben Sie dem Amt einen Brief geschrieben.

Das Amt hat Ihnen nicht geantwortet.

Der Bürger-Beauftragte fragt beim Amt nach, wann die Antwort kommt.

 

Wann unterstützt mich der Bürger-Beauftragte nicht?

 

Der Bürger-Beauftragte kann Sie nicht unterstützen:

 

  • Wenn Sie mit Ihrem Problem schon bei Gericht waren

  • Wenn sich die Staats-Anwaltschaft schon um Ihr Problem kümmert.

  • Wenn Sie sich schon beim Staat darüber beschwert haben, was die Behörde gemacht hat.

  • Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Vermieter haben oder mit ihrem Arbeitgeber haben.

Wie erreiche ich den Bürger-Beauftragten

Sie können den Bürger-Beauftragten immer anrufen.

Der Bürger-Beauftragte hat Sprech-Tage.

Dann können Sie den Bürger-Beauftragten treffen.

Sie können dem Bürger-Beauftragten eine Nachricht schreiben.

Benutzen Sie dafür das Feld auf dieser Internetseite.

 

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

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Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten