Skip to main content
print-header
  • der Landtagspräsident hält den Jahresbericht vor sich in den Händen

    Übergabe des Tätigkeitsberichts des Thüringer Bürgerbeauftragten an den Präsidenten des Thüringer Landtags

    Dr. Thadäus König, Präsident des Thüringer Landtags, Foto: Thüringer Landtag
  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Wird die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe (131 €) als Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt?

    Foto: erysipel/pixelio.de
  • Thüringer Bürgerbeauftragter - seit 25 Jahren im Dienst von Bürgern, Parlament und Verwaltung

    Foto: Thüringer Landtag
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage ist das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten (Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz - ThürBüBG -). Dieses Gesetz bestimmt die Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Grenzen des Befassungsrechtes des Bürgerbeauftragten. Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags finden sich sowohl im Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz als auch im Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG).

Diese Gesetze wurden vom Thüringer Landtag verabschiedet.

Ich möchte die Rechtlichen Grundlagen herunterladen.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten