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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Friedhofsbesuch bürgerfreundlich

Eine durch eine chronische Erkrankung stark eingeschränkte Bürgerin hatte den Wunsch, das Grab ihrer Eltern auch unabhängig von den offiziellen Öffnungszeiten des Friedhofs besuchen zu können. Denn aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen konnte sie Aktivitäten nicht langfristig planen, sondern war gehalten, diese an ihrer jeweiligen körperlichen Tagesform auszurichten. So konnte es vorkommen, dass sie an manchen Tagen erst in den Abendstunden in der Lage war, das Haus zu verlassen. Dieser Umstand erschwerte ihr bestimmte Erledigungen jedoch sehr, da die Besorgung der Dinge des täglichen Lebens und auch der Besuch öffentlicher Einrichtungen, so auch des städtischen Friedhofs, an Öffnungszeiten gebunden sind. Hinzu kam, sie dass aufgrund der körperlichen Einschränkungen an das Grab ihrer Eltern gefahren werden und demzufolge das Tor zum Friedhof benutzen musste. Den Torschlüssel konnte sie je nach Bedarf vorher bei der Friedhofsverwaltung abholen. Da die Friedhofsverwaltung jedoch in den Abendstunden nicht mehr besetzt ist, konnte die Bürgerin Besuche am Grab ihrer Eltern an manchen Tagen gar nicht durchführen.

Mit dieser Situation war die Bürgerin sehr unglücklich, zumal sie die Friedhofsverwaltung nicht immer wieder mit ihrem Sonderwunsch nach dem Schlüssel behelligen wolle. Sie bat den Bürgerbeauftragten um Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung, die es ihr ermöglicht, den Friedhof immer dann zu besuchen, wenn es ihre eingeschränkten körperlichen Möglichkeiten zulassen. Die Bürgerin schlug vor, ihr einen Schlüssel für das Friedhofstor zu überlassen, wobei sie für die Herstellungskosten eines Zweitschlüssels aufkommen wolle.

Lösungsansatz und Ergebnis:

Der Bürgerbeauftragte nahm daraufhin - das Problem und den möglichen Lösungsvorschlag ‚im Gepäck‘ - umgehend Kontakt mit der Friedhofsverwaltung der Stadt auf und erörterte, welche Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Bürgerin möglich sind. Die dortige Mitarbeiterin, der die Problematik der Bürgerin bislang noch nicht bekannt gewesen war, äußerte die Bereitschaft, hier eine flexible Handhabung im Interesse der Bürgerin zu finden. 

Insbesondere bot sie an, direkt auf die Bürgerin zuzugehen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Es konnte geklärt werden, dass der Bürgerin unter bestimmten, letztlich aber schnell realisierbaren Voraussetzungen ein Schlüssel für das Tor zur Verfügung gestellt werden kann. 

So kam es schnell zu einer für alle Beteiligten sinnvollen Lösung. Wie sehr das Problem die Bürgerin belastete, zeigt ihre Reaktion, als ihr die gefundene Lösung mitgeteilt wurde: „Heute ist wie Geburtstag, Weihnachten und Ostern zusammen.“

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