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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Verzögerung bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis – Wenn das Sicherheitsgespräch auf sich warten lässt…

Zu dieser Problematik hatte sich ein Bürger in einer ausländerrechtlichen Angelegenheit an den Bürgerbeauftragten gewandt. Der russische Staatsbürger, der seit über zwölf Jahren in Deutschland lebt, hatte bereits vor über einem Jahr die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragt. Bevor jedoch darüber entschieden werden konnte, musste ein sogenanntes „Sicherheitsgespräch“ durchgeführt werden. 

Der Bürger beklagte sich darüber, dass es so lange dauere, bis dieses Gespräch stattfinden würde. Er hatte bereits zweimal Einladungen erhalten, die Gespräche seien aber seitens der Behörde immer kurzfristig abgesagt worden. Nun war seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen und er war lediglich im Besitz einer sogenannten Fiktionsbescheinigung. Dabei handelt es sich um die Bescheinigung über ein Aufenthaltsrecht, welche für den Fall ausgestellt wird, dass ein Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt wurde. Bis zur Entscheidung über den Antrag gilt der Aufenthalt gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG als fortbestehend.

Der Bürger schilderte, dass die Nicht-Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis für ihn bedeutsame Folgen hätte: Zum einen erhalte er keine Förderung durch das Jobcenter, um sich selbstständig machen zu können. Zum anderen würde die Aufenthaltserlaubnis seiner beiden Kinder an seiner Aufenthaltserlaubnis als Vater hängen, sodass auch bezüglich der Kinder eine große Unsicherheit bestehe.

Der Mann wandte sich also an den Bürgerbeauftragten und erhoffte sich Unterstützung dahingehend, dass das erforderliche Sicherheitsgespräch nun möglichst schnell stattfinden könne.

Lösungsansatz und Ergebnis:

Der Bürgerbeauftragte setzte sich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung. Dadurch konnte umgehend der Grund der Terminabsagen aufgeklärt werden: Die bisher angesetzten Termine für die Sicherheitsgespräche mussten jeweils kurzfristig krankheitsbedingt entfallen.

Im Jahr 2013 berichtete der Bürgerbeauftragte bereits über ein ähnlich gelagertes Anliegen, welches Verzögerungen bei der Durchführung eines Sicherheitsgesprächs zum Gegenstand hatte. Damals stellte sich heraus, dass die Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Sicherheitsgespräche insgesamt mit einem enormen Verwaltungsaufwand für die Ausländerbehörden verbunden sind. Erschwerend kam hinzu, dass die betroffene Ausländerbehörde – wie viele andere –personell deutlich unterbesetzt war, worauf auch die langen Wartezeiten zurückzuführen waren.

Darüber hinaus konnte der Bürgerbeauftragte nun in diesem Fall feststellen, dass sich die Terminierung solcher Gespräche für die Ausländerbehörde als äußerst schwierig darstellt, da mehrere Stellen an dem Gespräch beteiligt werden müssen. Denn an den Sicherheitsgesprächen nehmen Mitarbeiter des Amtes für Verfassungsschutz, des Landeskriminalamtes, der Ausländerbehörde und — wenn erforderlich — ein Dolmetscher teil. Die Verantwortung für die Durchführung liegt bei den jeweiligen Ausländerbehörden. Durch die Terminabstimmung mit den beteiligten Behörden, dem Betroffenen sowie gegebenenfalls eines Dolmetschers können Sicherheitsgespräche deshalb nicht immer zeitnah durchgeführt werden.

Das Amt für Verfassungsschutz regt Sicherheitsgespräche beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) an, welches im Zuge der Verlängerung eines Aufenthaltes gemäß § 73 AufenthG beteiligt wird. Da gemäß § 5 Abs. 4 AufenthG bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes nach § 54 Nr. 5 bis 5b AufenthG ein Aufenthaltstitel nicht erteilt bzw. verlängert wird, soll im Rahmen dieser Gespräche ermittelt werden, ob ein solcher Ausweisungsgrund (z.B. Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung) vorliegt. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage werden zunehmend mehr Sicherheitsgespräche vom Verfassungsschutz angeregt. Dies hat zur Folge, dass sich die Bearbeitungszeiten bei Sicherheitsgesprächen in der letzten Zeit wesentlich erhöht haben.

Durch die Vermittlungstätigkeit des Bürgerbeauftragten konnte in diesem konkreten Fall aber zeitnah ein neuer Termin gefunden werden. Nachdem das Sicherheitsgespräch daraufhin endlich stattgefunden hatte, stand der Entscheidung über die Verlängerung seines Aufenthaltstitels nichts mehr im Wege. Der Bürgerbeauftragte konnte also wieder einmal effektiv helfen.

 

(Stand: Dezember 2016)

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