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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Was lange währt, wird endlich gut! Oder: Nach 27 Jahren wird Grundstückskauf ermöglicht.

Der Eigentümer eines nur mittels Notwegerecht erreichbaren Gartengrundstückes wandte sich erstmalig 2013 (vor vier Jahren) an den Bürgerbeauftragten, da er sich bereits seit 23 Jahren erfolglos um den Erwerb eines Wegegrundstücks als Zuwegung vom öffentlichen Verkehrsnetz zu dem von ihm genutzten Garten bemüht habe.

Da es sich bei der betreffenden Fläche um Staatswald im Eigentum der Thüringer Forstverwaltung handele, habe er im Jahr 1990 beim damals noch zuständigen Forstamt einen Kaufantrag sowohl für den Garten als auch die Zuwegung gestellt. Zu jenem Zeitpunkt war der Bürger 31 Jahre alt.

Während er nach selbst veranlasster Vermessung und Wertermittlung das Gartengrundstück "bereits" 2005 (nach 15 Jahren) kaufen konnte, erwiesen sich die Kaufverhandlungen um das Wegegrundstück wesentlich zählebiger.

Hierzu hatte der Bürger mitgeteilt, dass die Vermessung des Wegegrundstückes in 2011 erfolgte, ein Kaufvertrag aus ihm nicht nachvollziehbaren Gründen aber bis dato nicht zustande gekommen sei.

Im Ergebnis der damaligen Bearbeitung dieses Anliegens konnte dem Bürger mitgeteilt werden, dass das Forstamt zur Beförderung des Bürgeranliegens inzwischen im Bereich des vorgenannten Grundstücks eine Grenzfeststellung und eine Teilungsmessung habe durchführen lassen, womit die Grundlagen für eine Veräußerung des benötigten Grundstücksstreifens geschaffen worden waren. Neben notwendigen Abstimmungen mit weiteren Anliegern, vor allem aber mit dem Erschließungsträger (Gemeinde), müsse lediglich die Trennmessung noch grundbuchamtlich vollzogen werden.

Im Rahmen seiner erneuten Vorsprache im Jahr 2017 teilte der Bürger sodann mit, dass das Forstamt auf der Grundlage der Vermessung zwar im März 2014 ein Kaufangebot für die Wegefläche unterbreitet habe, welches er auch unterzeichnet und umgehend zurückgesandt habe. Dem sei dann allerdings erneut eine "Wartephase" gefolgt.

In den folgenden drei Jahren führte der Bürger regen Schriftverkehr hinsichtlich eines notariellen Abschlusses des inzwischen von beiden Seiten bereits unterzeichneten Kaufvertragsentwurfs. Als dem Bürger vom Forstamt schließlich mitgeteilt wurde, dass die für den Direktverkauf der Wegefläche erforderliche Genehmigung des zuständigen Thüringer Finanzministeriums noch nicht vorliege und man auf die Dauer des Genehmigungsverfahrens keinen Einfluss habe, fasste der Bürger den Entschluss, sich abermals an den Bürgerbeauftragten zu wenden.

Vom Bürgerbeauftragten konnte sodann aufgeklärt werden, wie es zu der vom Bürger beanstandeten weiteren Verzögerung gekommen war: Das für Forsten zuständige Ministerium 2016 hatte eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung sämtlicher Grundstücksgeschäfte der Landesforstanstalt beauftragt. Daraufhin habe der Vorstand der Landesforstanstalt alle Grundstücksveräußerungen ohne öffentliche Verkaufsausschreibung und damit auch den vom Bürger begehrten Verkaufsvorgang bis auf weiteres ausgesetzt. Zu der dem Bürger mitgeteilten Weiterleitung an das Finanzministerium war es also gar nicht gekommen.

Durch die Nachfrage des Bürgerbeauftragten beim Thüringer Finanzministerium wurde der Vorgang schließlich vom Fachreferat geprüft. Haushaltsrechtlichen Bedenken gab es nicht und die Landesforstanstalt wurde vom Ministerium gebeten, den Verkaufsvorgang nunmehr abzuschließen.

Inzwischen ist der Bürger 58 Jahre alt und über das gewünschte Grundstücksgeschäft sind sage und schreibe 27 Jahre ins Land gegangen.

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