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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Gute Zusammenarbeit des Bürgerbeauftragten mit der Familienkasse – Kindergeld für Halbwaise gezahlt

Eine Schülerin, die ihren Lebensunterhalt von 186 Euro Halbwaisenrente bestreiten musste, hatte große Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung ihres Kindergeldantrages. Deshalb wandte sie sich hilfesuchend an den Bürgerbeauftragten. 

Zu Ihrem Anliegen schilderte sie, dass sie 19 Jahre alt sei und derzeit die 12. Klasse eines Gymnasiums besuche. Sie sei seit über 10 Jahren Halbwaise. Ihren leiblichen Vater kenne sie nicht, weshalb bis zu ihrem 18. Lebensjahr der Ehepartner ihrer Mutter gerichtlich als Vormund für sie bestellt worden sei. Diese Vormundschaft habe jedoch an ihrem 18. Geburtstag geendet. Das Kindergeld, welches bisher ihr Vormund für sie bekommen habe, hätte deshalb nun von ihr neu beantragt werden müssen. Diese Situation habe sie der ➤ Kindergeldstelle Sachsen-Anhalt/Thüringen erläutert und um Zusendung des entsprechenden Kindergeldantrages gebeten. Eine Entscheidung über diesen Antrag sei dann jedoch – trotz entsprechender Nachfrage – erst drei Monate später getroffen worden, allerdings ablehnend. Begründung der Familienkasse: es sei kein anspruchsberechtigter Elternteil festzustellen. 

Gegen diese Entscheidung hatte die Bürgerin ➤ Widerspruch eingelegt, welcher zum Zeitpunkt ihrer Vorsprache beim Bürgerbeauftragten auch schon wieder zurückgewiesen worden war. Dies allerdings mit der - höchst erstaunlichen - Begründung, dass sie das falsche Formular ausgefüllt habe! Dies wunderte die Bürgerin sehr – hatte sie das von ihr benutzte Formblatt doch von der Kindergeldstelle selbst erhalten. Aber sie ließ sich nicht entmutigen und beantragte das Kindergeld erneut, nun jedoch auf dem ihr mitgeschickten besonderen Formular. Entsprechend des ihr gegebenen Hinweises sandte sie diesen neuen Antrag nun auch an die Kindergeldstelle Bayern Nord, da dort die Kindergeldanträge von Waisenkindern bearbeitet werden. Doch auch auf diese erneute Antragstellung hin hörte die junge Frau lange Zeit nichts. weshalb ihre finanzielle Situation immer bedrückender wurde. So bat sie den Bürgerbeauftragten um Unterstützung mit dem Ziel, dass ihr Kindergeldantrag nunmehr zügig bearbeitet werde.

Der Bürgerbeauftragte nahm daraufhin umgehend Kontakt mit der Familienkasse auf und schilderte eindringlich die schwierige Situation, in der sich die Bürgerin aufgrund der bereits seit Monaten ausstehenden Kindergeldzahlung befand. Außerdem, so argumentierte der Bürgerbeauftragte gegenüber der Familienkasse weiter, stehe ihre Kindergeldberechtigung wohl nicht ernsthaft in Frage, da sie sich noch in Ausbildung befinde. Nach einigen Rückfragen, die die Familienkasse noch mit der Bürgerin zu klären hatte, wurde die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes sehr schnell bewilligt.

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig und hilfreich der Bürgerbeauftragte sein kann, wenn sich Bürger in einer schwierigen Lebenssituation den Mühlen der Bürokratie und dem Formulardickicht verfangen haben!

(Stand Juni 2016)

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