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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Leid von Straßenkatzen lindern!

Ein Anliegen im Berichtsjahr betraf das Leid der sogenannten ‚Straßenkatzen‘, deren Anzahl in Deutschland auf rund zwei Millionen Tiere geschätzt wird.

Als domestizierte Haustiere sind Katzen eigentlich auf menschliche Zuwendung angewiesen. Da diese den heimatlosen Tieren jedoch fehlt, leiden sie häufig unter Krankheiten, Verletzungen, Parasiten sowie Mangel- und Unterernährung oder werden gar Opfer von Tierquälern. Freilebende, heimatlose Katzen(-populationen) stammen ursprünglich von in Privathaushalten gehaltenen, unkastrierten Freigängern, entlaufenen oder ausgesetzten Hauskatzen ab, die für unerwünschten Nachwuchs gesorgt haben. Unkastrierte Katzen können sich zwei bis dreimal im Jahr fortpflanzen, so dass ihre Zahl bei vier bis sechs Jungen pro Wurf schnell sprunghaft ansteigt und sich die damit verbundenen Probleme fortlaufend potenzieren.


Lösungsansatz und Ergebnis

Die beiden Bürger, die die Unterstützung und Hilfe des Bürgerbeauftragten suchten, engagierten sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit für diese Tiere. „Wir fangen sie ein, lassen sie kastrieren, chippen und – sofern nötig – tierärztlich versorgen und bringen sie dann in ihren Lebensraum zurück“, beschrieben die Bürger ihre Bemühungen, für die sie außer den Kosten für die Kastration selbst keinen Geldersatz erhielten. In dem Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten wurde indes deutlich, wie sehr sich die Bürger im Blick auf ihr dem Tierschutz dienendes Engagement ausgelaugt fühlen. Denn ihnen werde, so beklagten sie, von den kommunal Zuständigen häufig Unterstützung verweigert; mitunter würden sie belächelt, gelegentlich sogar angefeindet. „Nach wie vor haben Tiere, vor allem Katzen, insbesondere auf dem Land keine Lobby!“, fassten sie ihre ernüchternden Erfahrungen zusammen.

Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, fordert der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen schon seit geraumer Zeit eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit Freigang. 2008 nahm erstmals Paderborn eine entsprechende Vorschrift in eine kommunale Verordnung auf. Die Veterinärbehörden klärten dort die Katzenhalter über das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung auf, woraufhin die Zahl der Kastrationen von Katzen aus privater Haltung deutlich zunahm. Und dass breit organisierte und finanzierte Kastrationsaktionen das Leid der Tiere mindern können, zeigt auch ein Landzeitprojekt in Schleswig-Holstein, wo Tierschützer in Zusammenarbeit mit Land und Kommunen bereits im Jahr 2014 Kastrationsaktionen gestartet haben. Seitdem konnten dort über 10.000 Katzen kastriert werden und mittlerweile sind die Zahlen rückläufig – wohl deshalb, weil die Population der frei lebenden Katzen zurückgeht. Die Aktion, die mit Unterstützung des Landkreistages fortgesetzt werden soll, war durch ein - auch finanzielles -Zusammenwirken von Deutschem Tierschutzbund und Tierschutzorganisationen im Land mit dem Umweltministerium und Tierärzten möglich geworden.

Vor diesem Hintergrund machten sich die beiden Thüringer Bürger im Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten nachdrücklich für eine thüringenweite Kastrationspflicht stark und forderten vor eine konsequente Umsetzung durch entsprechende rechtliche Regelungen auf kommunaler Ebene.

Derlei Regelungen sind zum einen auf der Grundlage des allgemeinen Ordnungsrechtes möglich. Seit dem Jahr 2013 ermächtigt § 13b des Tierschutzgesetzes die Bundesländer aber auch zum Erlass sog. Zuständigkeitsverordnungen, in deren Folge Kommunen dann sog. Katzenschutzverordnungen erlassen können. Zweck des § 13b Tierschutzgesetz ist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten, in denen sie in hoher Anzahl auftreten und erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Städte und Gemeinden mittels kommunaler Rechtssetzung u.a. den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken oder verbieten. Derlei Zuständigkeitsverordnungen auf der Basis von § 13b Tierschutzgesetz existieren mittlerweile in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und auch Thüringen (vgl. hierzu die Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 24.05.2016, abrufbar unter http://www.thueringen.de/th7/tmasgff/aktuell/presse/91130/index.aspx). Dass aus Gründen des Tierschutzes auch in Thüringen Handlungsbedarf bestand, daran ließ seinerzeit Ministerin Heike Werner (DIE LINKE) keine Zweifel: „Viele frei lebende Tiere sind unterernährt, krank oder verletzt. Das ist ein unhaltbarer Zustand.“

Mit Stand Dezember 2017 gibt es damit nach Zahlen des Deutschen Tierschutzbundes mindestens 600 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen. In Thüringen gehören Arnstadt, Erfurt, Jena und Schleusingen sowie die Landkreise Altenburger Land (mit 38 Gemeinden) und Eichsfeld (mit 80 Gemeinden) dazu.

Es besteht Einigkeit, dass der Erlass und Vollzug einer Verordnung nach § 13b Tierschutzgesetz einen wichtigen und praktikablen Baustein darstellt, um der Problematik der Zunahme freilebender Katzenpopulationen zu begegnen und Schmerzen, Leiden und Schäden der Katzen zu vermeiden. Allerdings liegt die Schwierigkeit des Erlasses einer auf § 13b Tierschutzgesetz gestützten Verordnung darin, dass hierfür nachweislich die in der Norm genannten Voraussetzungen (große Population freilebender Katzen mit einer Vielzahl kranker Tiere an einem Ort) vorliegen müssen, was mitunter schwer feststell- bzw. belegbar ist.

Der Deutsche Tierschutzbund, der mit seiner Kampagne „Die Straße ist grausam. Kastration harmlos.“ schon seit längerem auf das Leid der Straßenkatzen aufmerksam macht, fordert deshalb eine bundesweite Katzenschutzverordnung mit einer flächendeckenden Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Eine dementsprechende Petition mit 100.000 Unterstützer-Unterschriften überreichte der Verband im Sommer des Berichtsjahres an die Schirmherrinnen des Parlamentskreises Tierschutz im Deutschen Bundestag, die Bundestagsabgeordneten Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU), Christina Jantz-Herrmann (SPD), Birgit Menz (Die Linke) und Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen). Der Parlamentskreis Tierschutz tauscht sich fraktionsübergreifend zu Tierschutzfragen aus, um daraus gegebenenfalls parlamentarische Initiativen zu entwickeln.

Auch das an den Bürgerbeauftragten herangetragene Anliegen gehörte als Bitte zur Gesetzgebung (bzw. Rechtsetzung) und um exekutive Einwirkung auf die Kommunen in die Hände des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags, wo der Bürgerbeauftragte die weiteren Beratungen aufmerksam verfolgen wird.

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