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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

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  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
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Ungenehmigtes Absperrbauwerk führt zu Überschwemmungen auf benachbarten Feldern

Ein besorgter Landwirt hatte sich an den Bürgerbeauftragten gewandt mit dem Wunsch, rechtskonforme Zustände herzustellen.

Der Landwirt beklagte die Errichtung einer Stauanlage in einem Graben (Vorfluter), wodurch Wasser nicht mehr abfließen könne und es zu Überschwemmungen auf seinem benachbarten Feld gekommen sei. Bereits im Februar 2015 habe er diese Vorgänge bei der unteren Naturschutzbehörde zur Anzeige gebracht. Eine inhaltliche Antwort auf sein Vorbringen habe er aber bislang nicht erhalten. Auch seien keinerlei Maßnahmen erkennbar, die ein zukünftiges Überschwemmen seines Ackerlandes wirksam verhindern könnten.

Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte hat das fachlich zuständige Landratsamt (LRA) um Prüfung des Sachverhalts und für den Fall, dass behördlicher Handlungsbedarf gesehen wird, um Auskunft gebeten, wann und auf welche Weise Abhilfe geschaffen werden soll.

Daraufhin teilte das LRA mit, dass der Errichter der Stauanlage bereits aufgrund der Anzeige des Landwirtes bereits im Februar 2015 durch die untere Wasserbehörde (uWB) gebeten worden war, sich zum Sachverhalt zu äußern. Noch im gleichen Monat sei ein Ortstermin mit dem Verursacher durchgeführt worden, bei dem Unterhaltungsmaßnahmen am Vorfluter besprochen worden seien. Im Ergebnis dessen seien mit der betreffenden Stadt als Gewässerunterhaltungspflichtiger die Bewirtschaftungsziele erörtert und die Konkretisierung der Gewässerunterhaltung geklärt worden.

Ein weiterer Ortstermin habe dann im April gemeinsam mit dem Gewässerunterhaltungszweckverband (GUZV) - dem die Stadt inzwischen als Mitglied beigetreten ist - stattgefunden. Dabei sei festgestellt worden, dass der Wasserspiegel im Vorfluter vor dem Absperrbauwerk abgesenkt wurde, so dass derzeit die Gefahr für eine Überflutung und damit ein Durchnässen der dem Landwirt gehörenden Grundstücke minimiert worden sei.

Im Ergebnis dieses Ortstermins wurden sodann folgende Festlegungen getroffen:

-     Durch den GUZV soll für den Vorfluter ein Gewässerentwicklungsplan erstellt werden. Dabei sollen auch hydraulische Aspekte betrachtet werden, welche das Abflussverhalten im Vorflutgraben beeinflussen und Aussagen zum Überflutungsverhalten gemacht werden.

-     Der Rückbau des Absperrbauwerks ist zu veranlassen.

-     Das weitere zeitliche Vorgehen ist noch mit dem GUZV abzustimmen.

Diesbezüglich bestehe die Zielstellung, die notwendigen Planungsunterlagen zeitnah zu erarbeiten und den Rückbau im Jahr 2017 durchzuführen.

Mit der Kontrolle der Abarbeitung der getroffenen Maßnahmen sei der Fachdienstleiter Bau/Umwelt des LRA beauftragt worden.

Aufgrund dieser fachlichen Auskunft durfte der Bürgerbeauftragte davon ausgehen, dass das Anliegen des Landwirts mit den vom LRA eingeleiteten Maßnahmen seine Erledigung findet.

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