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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
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Fahrrad-Ausbildung für 4. Klässler abgesagt – Bürgerbeauftragter vermittelt

Eile war geboten, als sich die Elternvertretung einer Grundschule an den Bürgerbeauftragten wandte: Die praktische Radfahr- und Verkehrsausbildung für die Viertklässler war gerade vom Schulamt corona-bedingt abgesagt worden. Die Eltern, in Sorge um die Verkehrssicherheit ihrer Kinder, die nach den Sommerferien in die weiterführende Schule radeln sollen, hatten sich zuvor bereits mit der Schulleitung geeinigt. Dort war man bereit, mit zusätzlichem Engagement diesen zentralen Lehrinhalt des Heimat- und Sachkundeunterrichts für die vierte Klasse abzudecken. Auch die für die Verkehrsausbildung zuständige Polizei hatte ihre Zustimmung gegeben, zumal in der Jungendverkehrsschule unter freiem Himmel die vorgeschriebenen besonderen Hygienemaßnahmen wie Abstandsregelung problemlos eingehalten werden könnten.

Auf Nachfrage der Elternvertretung begründete das Schulamt die Absage mit einer allgemeinen Vorgabe des Bildungsministeriums, nach der der praktischer Unterricht generell nicht stattfinden und sich bei weiter eingeschränktem Regelbetrieb der Präsenzunterricht auf die wesentlichen Grundlagen für die weiterführende Schule konzentrieren solle. Die praktische Radfahrausbildung gehöre danach nicht dazu. Diese pauschale Ablehnung wollten die Elternvertreter so aber dann doch nicht stehen lassen und baten den Bürgerbeauftragten um Hilfe. Ein Schreiben der Elternvertreter an den Thüringer Bildungsminister war bereits unterwegs, der Bürgerbeauftragte sollte bei der Bitte um eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der besonders positiven Umstände an dieser Grundschule vermittelnd tätig werden.

Lösungsansatz und Ergebnis

Im Bildungsministerium war die Nachricht der Elternvertreter bereits eingegangen, auf Nachfrage des Bürgerbeauftragten stand jedoch noch kein Ergebnis der Prüfung fest. Und das Ergebnis ließ weiter auf sich warten. Angesichts des Zeitdrucks durch das nahende Schuljahresende fasste der Bürgerbeauftragte regelmäßig nach – bis einen Monat später endlich die Botschaft aus dem Ministerium kam: Kein generelles Verbot für Radfahrausbildung mehr!

Die Hoffnung, mit der praktischen Verkehrserziehung nun starten zu können, erfüllte sich aber dennoch nicht, da für die Genehmigung zuvor noch eine Einzelfallprüfung durch das Schulamt erfolgen sollte.

Ausgestattet mit der neuen ministeriellen Grundsatzentscheidung prüfte das Schulamt nun erneut. Wegen des nahenden Ferienstarts wollte sich der Bürgerbeauftragte nicht auf den üblichen schriftlichen Behördengang verlassen und fasste auch weiterhin mehrfach telefonisch nach. Immerhin – nach zwei Wochen erteilte das Schulamt die ersehnte Genehmigung.

Und dann hieß es endlich: Freie Fahrt! Gerade noch rechtzeitig vor dem Start in die Sommerferien konnten die Viertklässler ihre Fahrradprüfung ablegen. „Das Üben von Situationen im Straßenverkehr auf einem gefahrlosen Trainingsplatz ist eine wichtige und gute Voraussetzung, um Sicherheit zu gewinnen“ so der Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg. „Das ist nicht nur für die Kinder wichtig, sondern auch für die Eltern eine große Beruhigung“.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

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