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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
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Kündigung von ungenutzten Trinkwasseranschlüssen

Eine Bürgerin bat den Bürgerbeauftragten um Auskunft und Information, welche Möglichkeiten es gibt, eine Trennung von der öffentlichen Wasserversorgung für ein von ihr nicht genutztes Grundstück zu erreichen. Ihre eigenen Bemühungen, mit dem zuständigen ➤ Wasser- und Abwasserzweckverband eine Klärung zu erreichen, hatte zu keinem Ergebnis geführt. 

Der Bürgerbeauftragte setzte sich mit dem zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband in Verbindung, um die vor Ort bestehenden Möglichkeiten zur Klärung des Problems auszuloten, und zwar mit dem Ergebnis: Werde das Grundstück dauerhaft nicht genutzt, unterliegt dieses dann nicht mehr dem Anschluss- und Benutzungszwang für die Wasserversorgungseinrichtung. Der Zweckverband hat dann eine Trennung des Hausanschlusses zu vollziehen und die Kosten dafür zu übernehmen. Sollte das Grundstück hingegen in den nächsten zwei bis drei Jahren für eine erneute Nutzung vorgesehen sein, wird dem Grundstückseigentümer eine befristete Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilt. Die anfallenden Kosten für den Ausbau des Wasserzählers und dem Zudrehen der Leitung wären in diesem Fall vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Der Bürgerbeauftragte teilte dies der Bürgerin mit und empfahl ihr in jedem Fall hinsichtlich der bestehenden Alternativen, das direkte Gespräch mit dem Zweckverband zu suchen. Die Vermittlung zwischen Bürgerin und Zweckverband durch den Bürgerbeauftragten führte im Ergebnis dazu, dass die Wasserversorgung, wie von der Bürgerin gewünscht, für das angefragte Grundstück getrennt und damit eingestellt wurde.

(Stand: Oktober 2015)

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