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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
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    Ihr Anliegen in guten Händen

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Widerspruch gegen Abwassergebührenbescheid

Eine Bürgerin war verärgert über ihren Gebührenbescheid. Darin waren insbesondere Niederschlagswassergebühren für ihr unbebautes und nicht versiegeltes Gartengrundstück veranschlagt worden. Laut der Beitrags- und Gebührensatzung ihres Versorgers wird die Einleitungsgebühr für die Niederschlagswasserentsorgung nach der versiegelten Grundstücksfläche bemessen. Vor diesem Hintergrund wandte sich die Bürgerin mit ihrem Anliegen an den Bürgerbeauftragten. 

Der Bürgerbeauftragte wies darauf hin, zunächst fristwahrend gegen den Bescheid ➤ Widerspruch einzulegen. Nach Rücksprache des Bürgerbeauftragten mit dem örtlichen Versorger stellte sich heraus, dass vor der Bescheiderstellung Anhörungsbögen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr an die Bewohner des Ortes verteilt worden waren, seinerzeit die Bürgerin aber nicht reagiert habe. Unsicher, ob die Betroffene damals auch wirklich den Bogen erhalten hatte, lies der Versorger ihr den Bogen nochmals zukommen. Nach erneuter Prüfung der Sachlage unter Einbeziehung des nun vorliegenden Anhörungsbogens entschied der Versorger, den Bescheid aufzuheben, da die von ihm zugrunde gelegten Bemessungsgrundlagen fehlerhaft waren. 

Die Bürgerin freute sich über dieses Ergebnis. Doch der Fall zeigt auch, dass die Verwaltung, um ordentlich arbeiten zu können, auf die Zuarbeit und Mithilfe der Bürger angewiesen ist.

(Stand: März 2015)

 

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