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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

    Ich berate Sie gerne an einem unserer Sprechtage, auch in Ihrer Nähe.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser neues Onlineformular.
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Ich habe ein Problem mit der GEZ

Ich habe ein Problem mit der GEZ, jetzt ➤ Beitragsservice ARD/ZDF und Deutschlandradio.“ Mit diesen Worten begann ein Brief einer Bürgerin an den Bürgerbeauftragten. Sie berichtete, dass sie seit Februar 2013 eine gemeinsame Wohnung mit ihrem Partner bewohnt und sich im Januar 2013 ordnungsgemäß mit ihrer „alten“ Wohnung abgemeldet habe. Monate später bekommt die Frau eine Zahlungsaufforderung des Beitragsservice ARD/ZDF für ihre frühere Wohnung. Alle Versuche der Frau, an ihre Abmeldung vom Januar 2013 zu erinnern, scheiterten daran, dass der Beitragsservice behauptete, dass ihm keine Abmeldung vorliege. Besonders brisant ist der Satz in dem Schreiben des Beitragsservice: „Bitte berücksichtigen Sie: Im Zweifel trägt der Beitragsschuldner die Beweislast für den Zugang der Abmeldung (…) Solange uns dieser Nachweis nicht vorliegt, gilt: Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Mitteilung über die Abmeldung bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt oder beim Beitragsservice ARD, ZDF und DeutschlandRadio eingegangen ist. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.“

Der Bürgerbeauftragte hat sich in dieser Angelegenheit an die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks gewandt und um eine Prüfung des Vorgangs gebeten. Zeitgleich mit der Nachfrage erging ein Schreiben an die Bürgerin, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass die Abmeldung des Beitragskontos nun doch fristgerecht erfolgte und somit auch keine Forderungen mehr bestehen.

(Stand: März 2015)

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