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Ich habe ein Problem mit der GEZ

Ich habe ein Problem mit der GEZ, jetzt ➤ Beitragsservice ARD/ZDF und Deutschlandradio.“ Mit diesen Worten begann ein Brief einer Bürgerin an den Bürgerbeauftragten. Sie berichtete, dass sie seit Februar 2013 eine gemeinsame Wohnung mit ihrem Partner bewohnt und sich im Januar 2013 ordnungsgemäß mit ihrer „alten“ Wohnung abgemeldet habe. Monate später bekommt die Frau eine Zahlungsaufforderung des Beitragsservice ARD/ZDF für ihre frühere Wohnung. Alle Versuche der Frau, an ihre Abmeldung vom Januar 2013 zu erinnern, scheiterten daran, dass der Beitragsservice behauptete, dass ihm keine Abmeldung vorliege. Besonders brisant ist der Satz in dem Schreiben des Beitragsservice: „Bitte berücksichtigen Sie: Im Zweifel trägt der Beitragsschuldner die Beweislast für den Zugang der Abmeldung (…) Solange uns dieser Nachweis nicht vorliegt, gilt: Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Mitteilung über die Abmeldung bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt oder beim Beitragsservice ARD, ZDF und DeutschlandRadio eingegangen ist. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.“

Der Bürgerbeauftragte hat sich in dieser Angelegenheit an die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks gewandt und um eine Prüfung des Vorgangs gebeten. Zeitgleich mit der Nachfrage erging ein Schreiben an die Bürgerin, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass die Abmeldung des Beitragskontos nun doch fristgerecht erfolgte und somit auch keine Forderungen mehr bestehen.

(Stand: März 2015)

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