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  • die Beteiligten im Plenarsaal nach Übergabe der Urkunden mit Blumen

    Neue Bürgerbeauftragte mit Mehrheit vom Thüringer Landtag gewählt

    Foto: Thüringer Landtag
  • Ansicht des Berichts

    Übergabe des Tätigkeitsberichts des Thüringer Bürgerbeauftragten an den Präsidenten des Thüringer Landtags

  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Wird die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe (131 €) als Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt?

    Foto: erysipel/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

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Ich habe ein Problem mit der GEZ

Ich habe ein Problem mit der GEZ, jetzt ➤ Beitragsservice ARD/ZDF und Deutschlandradio.“ Mit diesen Worten begann ein Brief einer Bürgerin an den Bürgerbeauftragten. Sie berichtete, dass sie seit Februar 2013 eine gemeinsame Wohnung mit ihrem Partner bewohnt und sich im Januar 2013 ordnungsgemäß mit ihrer „alten“ Wohnung abgemeldet habe. Monate später bekommt die Frau eine Zahlungsaufforderung des Beitragsservice ARD/ZDF für ihre frühere Wohnung. Alle Versuche der Frau, an ihre Abmeldung vom Januar 2013 zu erinnern, scheiterten daran, dass der Beitragsservice behauptete, dass ihm keine Abmeldung vorliege. Besonders brisant ist der Satz in dem Schreiben des Beitragsservice: „Bitte berücksichtigen Sie: Im Zweifel trägt der Beitragsschuldner die Beweislast für den Zugang der Abmeldung (…) Solange uns dieser Nachweis nicht vorliegt, gilt: Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Mitteilung über die Abmeldung bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt oder beim Beitragsservice ARD, ZDF und DeutschlandRadio eingegangen ist. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.“

Der Bürgerbeauftragte hat sich in dieser Angelegenheit an die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks gewandt und um eine Prüfung des Vorgangs gebeten. Zeitgleich mit der Nachfrage erging ein Schreiben an die Bürgerin, in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass die Abmeldung des Beitragskontos nun doch fristgerecht erfolgte und somit auch keine Forderungen mehr bestehen.

(Stand: März 2015)

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