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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Fonds für DDR-Heimkinder ist geschlossen – Beratungsmöglichkeiten stehen dennoch weiterhin zur Verfügung

Eine Bürgerin, die in der DDR in den 60iger Jahren mehrere Jahre in einem staatlichen Heim aufgewachsen war, bat den Bürgerbeauftragten um Hilfe und schilderte ihre schlechte wirtschaftliche Lage als Rentnerin.

Sie führte aus, dass sie den Stichtag für die Beantragung von Entschädigungen aus dem Fond „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ verpasst habe, und deshalb keine Leistungen hieraus erhalten habe. Dieser Fond wurde vom Bund und den ostdeutschen Bundesländern zum 01.07.2012 als zeitlich befristetes ergänzendes Hilfesystem errichtet, um Menschen zu helfen, denen in Heimen der ehemaligen DDR Unrecht widerfahren ist. In dieser Angelegenheit hatte sie sich bereits hilfesuchend an die Thüringer Landesregierung gewandt, aber von dort keine Antwort erhalten. Nun erhoffte sie sich Unterstützung vom Bürgerbeauftragten, um doch noch Leistungen aus dem Hilfsfonds zu erhalten.

Bereits im Gespräch wies der Bürgerbeauftragte die Bürgerin auf die Stichtagsregelungen des Hilfsfonds hin. Er selbst hatte im Jahr 2014 im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die Befristung des Fonds aufmerksam gemacht. Der Bürgerbeauftragte versprach aber, ihr Anliegen der Landesregierung vorzutragen und sie über weitere Hilfs- und Beratungsangebote zur informieren.

Lösungsansatz und Ergebnis

Der Bürgerbeauftragte wandte sich an das zuständige Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und erbat eine Stellungnahme zu der aufgezeigten Problematik. Er unterstrich dabei vor allem auch die schlechte finanzielle Situation der Bürgerin.

Ausgehend von der Antwort des Ministeriums informierte der Bürgerbeauftragte die Bürgerin über den Sachstand: Die Errichter des Fonds „Heimerziehung in der DDR" haben für Leistungen aus dem Fonds eine Anmeldefrist festgelegt. Die Anmeldefrist für diesen endete am 30. September 2014. Die Länder – so auch Thüringen — haben in einer breiten Öffentlichkeitskampagne auf diese Frist hingewiesen. Dennoch gab und gibt es immer noch zahlreiche Betroffene, die weder von dem Fonds noch von der Anmeldefrist Kenntnis hatten. Betroffene, die sich nach Ablauf dieser Frist erstmals bei einer Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben, konnten somit keine Fondsleistungen mehr erhalten. Das galt auch für Betroffene, die angegeben haben, nicht rechtzeitig von der Existenz des Fonds „Heimerziehung in der DDR" und/oder von der Anmeldefrist erfahren zu haben.

In Fällen, in denen Betroffene ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, die Anmeldefrist einzuhalten, fand eine Einzelfallprüfung durch den Lenkungsausschuss des Fonds „Heimerziehung in der DDR" statt. Der Lenkungsausschuss hatte dafür eine Ausnahmeregelung festgelegt, die sich eng an die Bestimmungen des § 32 Verwaltungsverfahrensgesetzes (im Sinne der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) anlehnt. Nach dieser Bestimmung konnte nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist die Wiedereinsetzung beantragt werden. Am 30. September 2015 endete aber auch diese Nachmeldefrist. Das heißt, es gibt jetzt tatsächlich auch keine Möglichkeit mehr für eine nachträgliche Berücksichtigung auf Grundlage einer Ausnahmeentscheidung. Der Fonds wurde 2012 von Bund und Ländern auf freiwilliger Basis errichtet. Die Unterstützungsleistungen sind nachrangig zu möglichen gesetzlichen Leistungen. Insofern kann auch kein Rechtsmittel (Widerspruch) gegen eine ablehnende Entscheidung, z. B. wegen Fristversäumnis, eingelegt werden.

Der Bürgerbeauftragte teilte der Bürgerin sein Bedauern über die Situation mit. Er verwies aber auf die weiterhin bestehenden Beratungsangebote für ehemalige Heimkinder hin. Auch in Thüringen bestehe in Erfurt eine Beratungsstelle, die von der Bürgerin telefonisch oder persönlich kontaktiert werden könne.

Angesichts der Thematik, dass noch immer zahlreiche ehemalige DDR-Heimkinder keine Entschädigungsleistungen erhalten haben, weil sie keine oder verspätete Anträge gestellt hatten und auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Bürgerin leitete der Bürgerbeauftragte das Anliegen einer nochmaligen Fristverlängerung oder Neuauflage des Hilfefonds an den Petitionsausschuss des Deutsches Bundestages weiter.

Der Petitionsausschuss holte eine Stellungnahme vom zuständigen Bundesministerium ein. In der Stellungnahme des Referats Fonds wurde mitgeteilt, dass die Bürgerin sich bereits Anfang 2017 mit der Bitte um nachträgliche Aufnahme in den Fonds Heimerziehung an die damalige Bundesministerin gewandt hatte. Die Regularien des Fonds seien ihr daraufhin ausführlich erklärt worden, aber eine nachträgliche Registrierung wurde unter Hinweis auf Gleichbehandlungsgrundsätze abgewiesen. Des Weiteren führte das Ministerium aus, dass der Fonds auf Grund der sehr hohen Inanspruchnahme zwischenzeitlich sogar erheblich aufgestockt wurde, was für die Errichter desselben mit großen finanziellen Anstrengungen verbunden war. Einer weiteren Verlängerung des Fonds oder der Anmeldefristen sei von den Errichtern aber nicht vorgesehen. Das Ministerium wies auch darauf hin, dass die Öffentlichkeit damals in großem Rahmen über den Fond und seine Befristung informiert wurde. Es hatte sogar eine eigene Webseite hierfür gegeben.

Mit dieser Information wollte sich die Bürgerin aber nicht zufrieden geben. Sie empfand die Laufzeit des Fonds als zu kurz bemessen und den strikten Ausschluss bei Fristablauf als ungerecht gegenüber denjenigen, die tatsächlich keine Kenntnis von der Existenz des Fonds hatten. Dies fühle sich für sie wie erneutes Unrecht an.

Die hohe Nachfrage vieler Bürger und Bürgerinnen zeigt aber auch dem Bürgerbeauftragten, dass trotz der intensiven Öffentlichkeitsarbeit viele Adressaten offensichtlich nicht erreicht wurden. Daraus ergibt sich die Frage, ob das Ziel des Fonds, den Menschen Hilfe und Unterstützung zu geben, denen in Heimen der ehemaligen DDR Unrecht widerfahren ist, in zufriedenstellendem Maß erreicht wurde. Derzeit wird das Anliegen der Bürgerin weiter vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet. Der Bürgerbeauftragte hat, im Namen der Bürgerin, darum gebeten, die Fortsetzung des Hilfsfonds zum Thema einer parlamentarischen Beratung im Bundestag zu machen. Vielleicht gelingt es so, den Hilfsfonds wieder aufleben zu lassen…

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