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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Bürgerbeauftragter Dr. Kurt Herzberg fordert: Polizeibeauftragter muss unabhängig sein!

Der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, hat in der Diskussion um mögliche extremistische Tendenzen in der Polizei einen unabhängigen Polizeibeauftragten für den Freistaat gefordert.

Er reagierte damit auf die Äußerung von Thüringens Innenminister Georg Maier, der die Öffnung der dem Innenministerium angegliederten Polizei-Vertrauensstelle auch für Anliegen von Polizisten ins Gespräch gebracht hatte. Bisher können sich an die Vertrauensstelle nur Bürgerinnen und Bürger wenden, die sich von der Polizei ungerecht behandelt fühlen.

„Weder für die Bürger, noch für die Polizistinnen und Polizisten im Land ist es glaubwürdig, dass eine Stelle, die dem Innenministerium zugeordnet ist, wirklich unabhängig auf die Arbeit der Thüringer Polizei schaut“, so Herzberg. Auch wenn die Thüringer Polizeivertrauensstelle direkt dem Innen-Staatssekretär unterstellt sei, hieße das nicht, dass diese von den Betroffenen als unabhängig wahrgenommen werde, so Herzberg. Insbesondere Polizistinnen und Polizisten könnten das Gefühl haben, sich mit ihren Problemen und Nöten an den obersten Dienstherren wenden zu müssen. Das sei für viele eine Hemmschwelle.

„Da sehe ich viel Potential für eine unabhängige Stelle“ so Herzberg. Er verweise auf die sehr guten Erfahrungen, die andere Länder mit einer Kombination aus parlamentarisch gewähltem Bürger- und Polizeibeauftragten gemacht haben, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz.

Derzeit berät das Hessische Parlament einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten. Außerdem planen Mecklenburg-Vorpommern und Berlin die Einführung von unabhängigen Polizeibeauftragten.

Spielzeug Polizeiauto
Bild: Tim Reckmann/pixelio

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