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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Der Bürgerbeauftragte informiert zur Energiepreispauschale für Rentner

Da die hohen Energiekosten für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Belastung darstellen, hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete beschlossen. Diese enthalten neben Entlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger auch spezielle Entlastungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen.

Rentnerinnen und Rentner haben aus dem 3. Entlastungspaket die Energiepreispauschale erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Energiepreispauschale an diejenigen Rentner ausgezahlt, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hatten.

Sollten Rentner und Rentnerinnen die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können diese einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Das betrifft auch diejenigen Rentner, denen zum Beispiel rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde.

Der Antrag ist bis zum 30.06.2023 ausschließlich per Post an folgende Anschrift zu senden:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Energiepreispauschale
44781 Bochum

Den Antrag können Sie unter folgendem Link herunterladen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2022/energiepreispauschale/epp_formular.html

Weitergehende Informationen können Sie über folgenden Link erhalten:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2023/2023_03_23_EPP_Antrag.html

 

Rentnerin vor Stromzähler erschrickt über Rechnung in ihrer Hand
Foto: Petra Bork/pixelio.de

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