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  • Democh mit Blumenstrauß neben Landrätin

    Claudia Democh im Gespräch mit der Landrätin des Ilm-Kreises

    Foto: LRA Ilm-Kreis
  • Türschloss mit Schlüssel und Anhänger

    Türöffnung durch Feuerwehr – wer haftet für die Folgen?

    Foto: Margot Kessler/pixelio.de
  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an die Bürgerbeauftragte wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Mai 2026: Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt weiter unbefristet fort!

Zu Hause lebende Pflegebedürftige haben gegenüber der Pflegekasse einen Anspruch auf den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131 €. Dieser kann in Thüringen seit 2023 auch für Angebote der Unterstützung im Alltag, die durch Nachbarn oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer geleistet wird, eingesetzt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist allerdings, dass die ehrenamtlichen Unterstützer sich zuvor bei den Pflegekassen registrieren und über diese einen entsprechenden Kurs absolvieren. Da die Pflegekassen zunächst solche Kurse gar nicht im Angebot hatten, wurde eine Übergangsregelung geschaffen, nach der die Helfer bis Ende 2025 auch ohne Kurs tätig werden können.

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie überarbeitet derzeit die zugrundeliegende Verordnung. Ziel ist es, die Nachbarschaftshilfe noch niedrigschwelliger zu gestalten. Aktuell (10.5.2026) ist die Verordnung noch in Bearbeitung. Die o.g. Übergangsregelung gilt somit fort! 

eine Frau sitzt im Rollstuhl, ein junger Mann hängt Gardinen auf
Bild: KI

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