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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Der Bürgerbeauftragte ist weiter für Sie da!

In Deutschland bleiben wegen des Corona Virus viele Einrichtungen geschlossen. Auch die Sprechtage des Thüringer Bürgerbeauftragten wurden aufgrund der behördlichen Vorgaben und vor dem Hintergrund der intensiven Bemühungen, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, zunächst bis Anfang Mai 2020 ausgesetzt.

Der Thüringer Bürgerbeauftragte ist jedoch auch weiterhin als Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Thüringer Behörden für Sie da. 

Angesichts der einschränkenden behördlichen Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie wird das Büro des Bürgerbeauftragten bis auf Weiteres nur noch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr verbindlich besetzt und erreichbar (Telefon: 0361 573113871) sein.

Auf Wunsch werden die Bürger auch zurückgerufen. Die Erreichbarkeit auf dem Postweg (PF 90 04 55, 99107 Erfurt), via E-Mail (post@buergerbeauftragter-thueringen.de) und über die Webseite (www.buergerbeauftragter-thueringen.de) bleibt auch außerhalb dieser Zeiten weiterhin bestehen, wenngleich angesichts der aktuellen Einschränkungen die Bearbeitung Ihrer Anliegen voraussichtlich längere Zeiträume in Anspruch nehmen wird. Unterlagen, etwa Bescheide oder Schreiben der Behörden, die die Anliegen betreffen, können per Post, E-Mail oder über die Webseite übermittelt werden.

Sprechtage in Erfurt, den kreisfreien Städten und in den Landkreisen, an denen Bürger ihre Anliegen auch persönlich vortragen können, finden voraussichtlich bis einschließlich 19. Mai nicht statt. 

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis. 

Dr. Kurt Herzberg

Thüringer Bürgerbeauftragter

Foto: Andreas Hermdorf/pixelio.de

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

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