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„Die Betroffenen brauchen Klarheit“ Thüringer Bürgerbeauftragter fordert dringend eine Entscheidung zur Übergangsregelung für sogenannte Nachbarschaftshelfer

In einer Pressemitteilung hat der Thüringer Bürgerbeauftragte am 9.10.2024 dringend Entscheidungen zur Übergangsregelung für sogenannte Nachbarschaftshelfer angemahnt: 

„Die Betroffenen brauchen Klarheit“
Thüringer Bürgerbeauftragter fordert dringend eine Entscheidung zur Übergangsregelung für sogenannte Nachbarschaftshelfer

Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen, fordert von der Landesregierung dringend belastbare Informationen zu einer eventuellen Verlängerung der Übergangsfrist für Nachbarschaftshelfer über den 31.12.2024 hinaus.

Herzberg wörtlich: „Die Betroffenen – die Pflegebedürftigen und die Helfenden – brauchen Klarheit. Die Unsicherheiten, Nachfragen und die immer neu auftretenden Probleme können nur durch transparente Information ausgeräumt werden. Schon jetzt ist ganz offensichtlich, dass sehr viele Nachbarschaftshelfer wegfallen, wenn die derzeitige Übergangsregelung nicht verlängert wird. Ich weiß, dass eine Verlängerung der aktuell unbürokratischen Regelung von der Landesregierung erwogen wird. Man sollte nun auch sehr zeitnah darüber informieren, damit die Betroffenen nicht von den Pflegekassen falsch oder abweisend informiert werden.“

Der Bürgerbeauftragten hält die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags der Pflegeversicherung auch durch Nachbarschaftshelfer für einen wichtigen Beitrag, damit pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld leben können.

Herzberg: „Der Entlastungsbeitrag von 125 EUR monatlich hilft sehr, die Alltagsunterstützung im sozialen Nahfeld zu organisieren. Es ist für viele eine wichtige Hilfe. Sie bleibt aber nutzlos, wenn sie niemand kennt oder wenn sie bürokratisch aufgeladen wird.“

Zum Hintergrund:                                                                                         
Seit dem 01.04.2023 können zwar auch in Thüringen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI in Höhe von monatlich bis zu 125 € für Unterstützung ausgeben, die von sog. Nachbarschaftshelfern geleistet wird. Allerdings müssen sich die Nachbarschaftshelfer hierfür vorher registrieren und einen bestimmten Pflegekurs absolvieren. Da die Krankenkassen diese Pflegekurse zunächst nicht anbieten konnten, wurde eine Übergangsregelung geschaffen: Danach kann ein Nachbarschaftshelfer nach Registrierung zwar bereits tätig werden, muss den Pflegekurs allerdings bis 31.12. 2024 nachholen. Diese Übergangsregelung soll nun bis zum Jahresende 2025 verlängert werden.

 

 

 

 

Frau putzt Fenster
Foto: Kurt Brodbeck/pixelio.de

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