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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Information: Rentner, die bisher keine Energiepreispauschale erhalten haben, können diese bis 30.06.2023 noch beantragen!

Alle Rentner die zum Stichtag 01.12.2022 einen Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatten, haben im Dezember 2022 die sog. Energiepreispauschale in Höhe von 300 €ausgezahlt bekommen.

Rentnerinnen und Rentner, die trotz bestehenden Anspruchs noch keine Energiepreispauschale erhalten haben, können bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Dieser ist bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle die regelmäßige Rentenzahlung erfolgt.

Weiterführende Informationen und Antrag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2022/energiepreispauschale/epp_formular.html 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/KnappschaftBahnSee/Expertensuche_Formular_Gruppe.html?traegerpfad=KnappschaftBahnSee&gtp=%25261005ed5b-fdb6-4ad6-bd0c-1cc877928b5f_list%253D2&templateQueryString=Energiepreispauschale&groupName_str=faq 

Rentner mit Kaffeetasse in der Hand schaut in die Kamera
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

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