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  • die Beteiligten im Plenarsaal nach Übergabe der Urkunden mit Blumen

    Neue Bürgerbeauftragte mit Mehrheit vom Thüringer Landtag gewählt

    Foto: Thüringer Landtag
  • Ansicht des Berichts

    Übergabe des Tätigkeitsberichts des Thüringer Bürgerbeauftragten an den Präsidenten des Thüringer Landtags

  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Wird die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe (131 €) als Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt?

    Foto: erysipel/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Thüringer Bürgerbeauftragter: „Endlich“ Anträge für Härtefallhilfen für Heizöl, Holzpellets u.ä. ab 8. Mai möglich

„Das Warten hat endlich ein Ende. Auch wenn die Voraussetzungen des Fonds hoch sind und viele wohl leer ausgehen werden, wird doch zumindest für einige die dringend notwendige Entlastung kommen.“ Mit diesen Worten begrüßt der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, den angekündigten Start des Antragsverfahrens für Härtefallhilfen für nichtleitungsgebundene Energieträger.

An den Bürgerbeauftragten hatten sich in den vergangenen Monaten über 200 Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zum Härtefallfonds gewandt. Nachdem Verbraucher von Gas und Strom bereits breite Hilfen erhalten haben, sah auch der Bürgerbeauftragte hier eine Ungleichbehandlung mit den Haushalten, die ebenso von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Kohle u.ä. betroffen waren.

Ab 8. Mai können nunmehr auch Thüringer Bürgerinnen und Bürger das zentrale Antragsportal der Länder nutzen und Anträge stellen. Informationen zu den Voraussetzungen der Leistung erhalten Betroffene direkt auf dem Antragsportal: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN.

Schriftzug Energiekosten vor Spielzeugansicht von Haus, Thermostat, Kabel u Geldscheinen
Foto: Tim Reckmann/pixelio

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