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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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    Hier finden Sie alle Informationen zu Ort und Zeit der Sprechtage des Bürgerbeauftragten.
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Treffen des Bürgerbeauftragten mit Helmut Holter, Minister für Bildung, Jugend und Sport

Die Gewinnung von Fachkräften im Pflegebereich und für Erzieherberufe wird nicht erst seit dem Ausbruch der Corona Pandemie gesellschaftlich und politisch breit diskutiert und ist inzwischen auch erklärtes Ziel politischer Entscheidungen. Zahlreiche gesetzliche Änderungen wurden hierfür auf den Weg gebracht, um den Zugang zu diesen Ausbildungsberufen zu erleichtern und diese auch attraktiver zu gestalten. Dass es manchmal aber kleine Stolpersteine sind, die die Fachkräfte in spe daran hindern, ihre Ausbildung aufzunehmen oder zu beenden, war eines der Gesprächsthemen beim Treffen des Bürgerbeauftragten mit Helmut Holter, dem Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, am 11.11.2021.

Konkret ging es um die – aus Sicht des Bürgerbeauftragten unakzeptabel langen – Bearbeitungszeiten von AFBG-Anträgen im Landesverwaltungsamt. AFBG-Leistungen sind mit dem BAföG vergleichbar und dienen dem Lebensunterhalt der Antragsteller. Hier sind nach Wahrnehmung des Bürgerbeauftragten besonders viele in Ausbildung befindliche Erzieherinnen und Erzieher betroffen. Da die Antragsteller im Bereich des AFBG von – übergangsweisen - Leistungen auf der Grundlage des SGB II ausgenommen sind, fehlt ihnen einfach das zum Lebensunterhalt Notwendige.

Auch den Fall einer jungen, bereits seit mehreren Jahren in Deutschland lebenden ausländischen Mitbürgerin, die sich nach ihrem Schulabschluss für eine Ausbildung in der Pflege entschieden hatte, diese fertig absolvierte, dann jedoch nicht zur Prüfung zugelassen worden war, weil die zuständige Prüfungsbehörde ihren inzwischen abgelaufenen Pass nicht als ausreichendes Identitätsdokument anerkennen wollte, schilderte der Bürgerbeauftragte und setzte sich für eine rasche Lösung im Sinne der Bürgerin ein.

Neben dem konzentrierten und konstruktiven Austausch über weitere Problemfälle und -felder wurde auch allgemein über die Zusammenarbeit mit dem Ministerium gesprochen. Holter würdigte die Arbeit des Bürgerbeauftragten, der Probleme und Wirklichkeiten wahrnehme, die es dann gelte, im Rahmen der Umsetzung und im Kontext von politischen Entscheidungen ernst zu nehmen und einzubeziehen.

 

Der Bürgerbeauftragte und Helmut Holter schauen in die Kamera
Helmut Holter, Dr. Kurt Herzberg (re.)

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