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Verwaltung muss für den Bürger erreichbar sein und Behörde muss den Bürger erreichen

Thüringer Bürgerbeauftragter erkennt im Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes wichtige Hinweise für ein dialogisches Miteinander von Verwaltung und Bürger.

 

Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, liest aus dem heute veröffentlichten Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes (VerfGH 61/16) zum Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen (ThürGVG) wichtige Hinweise für ein dialogisches Verständnis von Verwaltungshandeln.

Herzberg wörtlich: „Ich freue mich, dass das Gericht vom ‚Gemeinwohlbelang der Bürgernähe‘ einer Verwaltung spricht und dem ‚Zugang des Bürgers zur staatlichen Verwaltung‘ auch ‚angesichts des mit Reisezeiten verbundenen Aufwands‘ verfassungsrelevante Bedeutung beimisst. Außerdem lässt das Urteil erkennen, dass Verwaltung so organisiert werden muss, dass kommunale und staatliche Entscheidungen dialogisch und vor Ort vollzogen werden können.“

Auch einer falsch verstandenen einseitigen Fixierung auf digitale Lösungen sieht nach Herzbergs Ansicht der Verfassungsgerichtshof kritisch. Herzberg: „Für mich ist folgender Satz aus dem Urteil das Zitat des Tages.“ 

Virtuelle Verwaltungsräume lassen indes geographische Verwaltungsräume nicht gegenstandslos werden. Im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung ersetzt die Digitalisierung nicht die physische Mitwirkung an demokratischen Entscheidungsprozessen in Gemeinde- und Kreisräten. Elektronische Verwaltungsportale stellen als solche nicht sicher, dass die Behörde nahe vor Ort ist, um Sachverhalte zu ermitteln, den Bürger zu beraten und den Vollzug von Entscheidungen sicherzustellen.

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