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  • Teilstück einer metallenen Wasserleitung mit Abfluss und Hahn

    Trinkwasserleitungen aus Blei - gefährlich und inzwischen auch verboten!

    Foto: Günter Havlena/pixelio.de
  • Wird die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe (131 €) als Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt?

    Foto: erysipel/pixelio.de
  • Thüringer Bürgerbeauftragter - seit 25 Jahren im Dienst von Bürgern, Parlament und Verwaltung

    Foto: Thüringer Landtag
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

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Vortrag des Bürgerbeauftragten beim Aktivierungstag des Programms "Soziale Teilhabe am Arbeitsleben"

Im Rahmen des Aktivierungstags des Programms "Soziale Teilhabe am Arbeitsleben" hielt der Bürgerbeauftragte am 18. Oktober einen Vortrag in Weimar. An der Veranstaltung nahmen rund 35 Erwerbslose teil, die von den Jobcentern Weimar und Weimarer Land betreut werden. In seinem einleitenden Beitrag erläuterte Dr. Herzberg sein Aufgabenfeld und stellte seine Möglichkeiten der Unterstützung einzelner Bürger vor. Im Weiteren ordnete er seine Tätigkeit als Dienst im Bürger-Staat-Dialog ein.

Das sich anschließende Gespräch nutzte der Bürgerbeauftragte, um den Teilnehmern anhand eines Antrags für Leistungen nach SBG II-Leistungen („Hartz IV“) zu erläutern, welche Daten und Informationen Behörden wie das Jobcenter benötigten, um Anträge korrekt bearbeiten zu können. Dr. Herzberg unterstrich dabei, dass es dabei nicht darum ginge, Betroffene „auszuspionieren“ oder Leistungen vorzuenthalten, sondern um die Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen.

Er betonte jedoch auch, dass es für die Antragsteller häufig schwierig sei, die „Behördensprache“ zu verstehen, weswegen es nicht selten zu Missverständnissen und Verärgerung bei den Bürgern käme. Der Bürgerbeauftragte erläuterte vor diesem Hintergrund sein grundsätzliches Anliegen, in Verwaltungen eine klar verständliche und vor allem nachvollziehbare Sprache einzuführen, die letztlich zu mehr Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen führe. Er bot den Teilnehmern des Aktivierungsprogramms an, dass sie sich bei Fragen oder Unklarheiten im Umgang mit einzelnen Behörden an den Bürgerbeauftragten wenden können.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

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Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten