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Wie Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt werden - Ein Beitrag der Funkemedien mit Vorschlägen des Thüringer Bürgerbeauftragten

Unter der Überschrift "Wie Menschen mit Behinderungen in Thüringen ausgegrenzt werden" berichteten Zeitungen der Funkemedien darüber, dass der Bürokratieabbau in Thüringen nur schleppend vorankommt und dies bei Betroffenen für Frust sorgt. Der Thüringer Bürgerbeauftragte schlägt hier einige Verbesserungen vor. 

Beispielhaft wird im Bericht auf die lange Bearbeitungsdauer von Anträgen zur Feststellung der Schwerbehinderung hingewiesen. Herzberg dazu: "Behinderte Menschen haben ein Recht, das ihnen durch die elend lange Dauer der Verfahren nur sehr zeitversetzt zugestanden wird. Mit Widerspruch sind zwei Jahre Wartezeit keine Seltenheit." 

Die lange Bearbeitungsdauer liegt nicht zuletzt auch am Personalmangel in den Kommunen. Auch an Gutachtern, die die von den Antragstellern vorgelegten bzw. von Ärzten im Verfahren eingeholten Befunde abschließend bewerten müssen, fehlt es in Thüringen. Hier, so Herzberg, könnte man die Verfahren entbürokratisieren, wenn statt der Gutachter, die Einschätzung der Ärzte selbst herangezogen würde. 

In Thüringen werden jährlich im Durchschnitt 50.000 Anträge auf Schwerbehinderung gestellt. Ca. 15 % der Antragsteller legen gegen die Entscheidung Widerspruch ein. Über zwei Drittel der Widersprüche entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt abschließend.  

Der Bericht ist am 22.07.2024 in der TLZ und am gleichen Tag online in der TA erschienen: LINK

Herzberg im Thüringer Landtag, gestikulierend
Foto: Volker Hielscher

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