Skip to main content
print-header
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Anleitung zur Eingabe Ihres Anliegens

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Anliegen (mit Bezug zu Thüringer Behörden) an den Bürgerbeauftragten online zu übermitteln, gilt Folgendes: Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse. Füllen Sie bitte die Felder des Onlineformulars aus. Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit einverstanden sind, klicken Sie bitte das entsprechende Kästchen unter dem Onlineformular an.  Gleiches gilt für die Anleitung zur Eingabe Ihres Anliegens. Schließen Sie Ihre Eingabe durch Anwählen des Links „Anliegen senden“ ab.

Sie erhalten dann automatisch eine Nachricht an die von Ihnen im Onlineformular angegebene E-Mail-Adresse, die Ihre angegebenen Daten enthält. Hinweis: Es kann vorkommen, dass die Bestätigungsmail in Ihrem Spam-Ordner landet. In diesem Fall verschieben Sie bitte die E-Mail in Ihren Posteingang. 

Nach Eingang Ihres Anliegens bei uns erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung, mit der Ihnen das individuelle Aktenzeichen, unter dem die gesamte weitere Bearbeitung stattfindet, mitgeteilt wird. Sollte sich bei der weiteren Prüfung ergeben, dass der Bürgerbeauftragte für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, erhalten Sie natürlich eine entsprechende Mitteilung. Im Regelfall würde Ihr Anliegen auch von hieraus an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

Falls bei Ihnen Probleme mit der Online-Übermittlung auftreten, Sie z.B. keine E-Mail mit den von Ihnen angegebenen Daten erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Tel.: 0361 573113871

Alternativ können Sie auch das Formular als PDF-Datei verwenden. 

PDF-Datei herunterladen

 

zurück zum Formular

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten