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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Ortstermin zu einem Anliegen - Bürgerbeauftragter trägt zur Klärung bei

Am 05.04.2022 fand im Landratsamt Sondershausen ein Gespräch über die dortige Verwaltungspraxis bei der Prüfung von Anträgen auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten nach dem Thüringer Schulfinanzierungsgesetz statt. Dem Termin vorausgegangen war eine Entscheidung der Behörde, an deren Rechtmäßigkeit der Bürgerbeauftragte Zweifel hatte. In Anbetracht der grundsätzlichen Natur des in jenem Fall aufgetretenen Fehlers bei der Rechtsanwendung bestand Grund zu der Annahme, dass es zu diesem Fehler auch bei mehreren anderen beschiedenen Anträgen gekommen sein könnte. Seinem gesetzlichen Auftrag folgend, auf die Beseitigung bekannt gewordener Mängel hinzuwirken (§ 1 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz), wollte der Bürgerbeauftragte deshalb aufklären, ob dies der Fall war, um hier eine Verbesserung zu erreichen.

Im Ergebnis eines sehr konstruktiven und fachlich intensiven Gespräches konnte jedoch festgestellt werden, dass es sich bei dem konkreten Fall um einen bedauerlichen Einzelfall gehandelt hat, die Behörde ansonsten aber das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz richtig anwendet. Herzberg zu dem Ergebnis: „Es gehört zu meinem gesetzlichen Auftrag, mir bekannt gewordenen Mängeln nachzugehen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. In der Bearbeitung des konkreten Falls war für mich nicht klar, ob die fehlerhafte Logik der Behörde auch bei allen anderen vergleichbaren Entscheidungen angewandt worden war. Insofern war der Termin nötig und ich bin froh, dass wir alle nun die notwendige Klarheit herstellen konnten.“

Gelenkbus
Foto: Sommaruga Fabio/ pixelio.de

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