Information: Rundfunkbeitrag für Wohngemeinschaften
Immer wieder wenden sich Bürgerinnen und Bürger auch mit Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag an den Thüringer Bürgerbeauftragten. Dabei gibt es viele unterschiedliche Konstellationen, Sachverhalte und Fragen.
Zur Situation in Wohngemeinschaften (WG) gilt Folgendes:
Pro Wohnung muss immer nur eine volljährige beitragspflichtige Person beim Rundfunk-/Beitragsservice angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Es ist also unerheblich, wie viele Personen in einer Wohnung leben.
Soweit einzelne Mieter von der Beitragspflicht befreit wären oder einen Anspruch auf Ermäßigung hätten, kann dies auf Antrag vom Beitragsservice festgestellt und damit bestätigt werden. Wer z.B. BAföG erhält und nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich befreien lassen.
Welche konkrete beitragspflichtige Person sich anmeldet und den Beitrag bezahlt, können die Bewohner der WG grundsätzlich selbst entscheiden. Zwischen den (beitragspflichtigen) Mietern besteht dann ein Anspruch auf Ausgleich.
Ziehen mehrere Mieter neu in einer Wohnung zusammen und hat jeder Beitragspflichtige bereits ein eigenes Beitragskonto, kann eigenständig entschieden werden, unter welchem Beitragskonto die gemeinsame Wohnung geführt werden soll. Alle anderen Beitragskonten können dann mit Verweis auf die Nummer dieses Beitragskontos beim Beitragsservice abgemeldet werden. Wenn der Beitragskontoinhaber aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, nimmt er sein Beitragskonto mit. Für die ehemals gemeinsam genutzte Wohnung muss auf eine darin verbleibende Person ein neues Beitragskonto angemeldet werden.
Weitergehende Informationen zum Rundfunkbeitrag erhalten Sie unter folgender Adresse:
https://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html
Bei konkreten Fragen zum Rundfunkbeitrag können Sie sich direkt an den Beitragsservice wenden: 01806999 55510 und sich mit eventuellen Fragen oder Problemen in Verbindung mit der Arbeit Thüringer Behörden auch jederzeit gern an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden.
