Der Bürgerbeauftragte warnt: Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige - Ende der Übergangsregelung kann viele Betroffene böse überraschen
Die Übergangsregelung, die es Nachbarschaftshelfern von zu Hause lebenden Pflegebedürftigen bisher erlaubt, unbürokratisch und niederschwellig Unterstützung zu leisten, läuft zum 31.12.2025 aus.
Zu Hause lebende Pflegebedürftige haben gegenüber der Pflegekasse einen Anspruch auf den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131 €. Dieser kann in Thüringen seit 2023 auch für Angebote der Unterstützung im Alltag, die durch Nachbarn oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer geleistet wird, eingesetzt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist allerdings, dass die ehrenamtlichen Unterstützer sich zuvor bei den Pflegekassen registrieren und über diese einen entsprechenden Kurs absolvieren. Da die Pflegekassen zunächst solche Kurse gar nicht im Angebot hatten, wurde eine Übergangsregelung geschaffen, nach der die Helfer bis Ende 2025 auch ohne Kurs tätig werden können.
Nach aktuellen Schätzungen gibt es in Thüringen derzeit über 3000 registrierte Nachbarschaftshelfer, wovon ca. ein Drittel den entsprechenden Nachbarschaftshilfekurs absolviert haben. Das bedeutet aber auch, dass ca. 2000 diesen Kurs noch nicht absolviert haben. Für die und die von ihnen unterstützten Pflegebedürftigen läuft die Zeit davon, denn, mit Ablauf der Übergangsregelung ist eine Abrechnung der Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag ab 1.1.2026 nicht mehr möglich. Folge wird sein, dass die dringend benötigte niederschwellige Unterstützung der Pflegebedürftigen wegbricht oder viele Helfer plötzlich böse überrascht sind.
Herzberg: „Dieser Vorgang steht gegen alles, was die Politik verspricht: effektiv und bürokratiearm den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und Pflegebedürftige möglichst lang in ihrem vertrauten Umfeld zu unterstützen. Ich appelliere an die Verantwortlichen in Politik und bei den Pflegekassen hier eine im Sinne der Pflegebedürftigen unbürokratische Lösung zu finden. Eine Verlängerung der Übergangsregelung wäre der erste Schritt.“




