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  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Der Bürgerbeauftragte warnt: Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige - Ende der Übergangsregelung kann viele Betroffene böse überraschen

Die Übergangsregelung, die es Nachbarschaftshelfern von zu Hause lebenden Pflegebedürftigen bisher erlaubt, unbürokratisch und niederschwellig Unterstützung zu leisten, läuft zum 31.12.2025 aus.

Zu Hause lebende Pflegebedürftige haben gegenüber der Pflegekasse einen Anspruch auf den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131 €. Dieser kann in Thüringen seit 2023 auch für Angebote der Unterstützung im Alltag, die durch Nachbarn oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer geleistet wird, eingesetzt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist allerdings, dass die ehrenamtlichen Unterstützer sich zuvor bei den Pflegekassen registrieren und über diese einen entsprechenden Kurs absolvieren. Da die Pflegekassen zunächst solche Kurse gar nicht im Angebot hatten, wurde eine Übergangsregelung geschaffen, nach der die Helfer bis Ende 2025 auch ohne Kurs tätig werden können.

Nach aktuellen Schätzungen gibt es in Thüringen derzeit über 3000 registrierte Nachbarschaftshelfer, wovon ca. ein Drittel den entsprechenden Nachbarschaftshilfekurs absolviert haben. Das bedeutet aber auch, dass ca. 2000 diesen Kurs noch nicht absolviert haben. Für die und die von ihnen unterstützten Pflegebedürftigen läuft die Zeit davon, denn, mit Ablauf der Übergangsregelung ist eine Abrechnung der Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag ab 1.1.2026 nicht mehr möglich. Folge wird sein, dass die dringend benötigte niederschwellige Unterstützung der Pflegebedürftigen wegbricht oder viele Helfer plötzlich böse überrascht sind.

Herzberg: „Dieser Vorgang steht gegen alles, was die Politik verspricht: effektiv und bürokratiearm den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und Pflegebedürftige möglichst lang in ihrem vertrauten Umfeld zu unterstützen. Ich appelliere an die Verantwortlichen in Politik und bei den Pflegekassen hier eine im Sinne der Pflegebedürftigen unbürokratische Lösung zu finden. Eine Verlängerung der Übergangsregelung wäre der erste Schritt.“

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