Verlust des SV-Ausweises – was tun bei fehlendem Nachweis für die Rentenversicherung?
Den Bürgerbeauftragten erreichen immer wieder Anfragen von Bürgern, denen Nachweise über versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR fehlen. Häufig sind die Bürger nicht mehr im Besitz ihres grünen SV-Ausweises. Der SV-Ausweis (Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung) war in der DDR das zentrale Dokument für alle Versicherten. Er diente als Nachweis für die Kranken- und Rentenversicherung. Eine automatische Übermittlung und Speicherung der für die Rente relevanten Beitragszeiten fand damals jedoch nicht statt.
Was also tun, wenn der SV-Ausweis nicht mehr vorhanden ist?
In unserer Rubrik Aus der Arbeit des Bürgerbeauftragten→ Fallbeispiele finden Sie hierzu weitere Informationen unter Sonstiges.





