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Verlust des SV-Ausweises – was tun bei fehlendem Nachweis für die Rentenversicherung?

Den Bürgerbeauftragten erreichen immer wieder Anfragen von Bürgern, denen Nachweise über versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR fehlen. Häufig sind die Bürger nicht mehr im Besitz ihres grünen SV-Ausweises. Der SV-Ausweis (Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung) war in der DDR das zentrale Dokument für alle Versicherten. Er diente als Nachweis für die Kranken- und Rentenversicherung. Eine automatische Übermittlung und Speicherung der für die Rente relevanten Beitragszeiten fand damals jedoch nicht statt. 

Was also tun, wenn der SV-Ausweis nicht mehr vorhanden ist?

 

Lösungsansatz und Ergebnis:

Ein erster Ansatzpunkt für eine Recherche zu möglichen Nachweisen über versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten könnte eine Nachfrage in den Stadt-, Kreis- oder Landesarchiven sein, wo der/die Betroffene zum relevanten Zeitpunkt gelebt bzw. gearbeitet hat. Hier könnten sich unter Umständen noch Unterlagen zu ehemaligen DDR-Betrieben finden.

Eine weitere Möglichkeit der Recherche zu fehlenden Unterlagen bzw. Nachweisen besteht im Bundesarchiv. Hier lagern (wohl z.T. digitalisiert) auch Unterlagen zu ehemaligen Betrieben der DDR sowie vereinzelt auch Personalunterlagen.

Im Bundesarchiv, Standort Berlin-Lichterfelde, wird der Datenbestand DQ 3 MD/006 „GAV-Gesellschaftliches Arbeitsvermögen" verwaltet. Im Datenspeicher erfasst sind Arbeiter und Angestellte, Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, Lehrlinge, Rentner (im Arbeitsprozess), Heimarbeiter und Werktätige, die den Grundwehrdienst oder Reservistendienst ableisteten. Nicht aufgenommen wurden Selbständige und die bei ihnen Beschäftigten, Mitarbeiter der Staatsorgane, der Staatssicherheit, der Zollverwaltung und der Nationalen Verteidigung, ferner hauptamtliche Mitglieder der Parteien und Massenorganisationen und ihrer Betriebe. 

Der GAV beinhaltet neben dem Datum der Arbeitsaufnahme/Lehrbeginn u.a. auch Angaben zur beruflichen Tätigkeit wie Berufsabschlüsse, Berechtigungsnachweise und ggf. auch akademische Grade. Der Datenbestand ist ein Stichtagsbestand zum 31. Dezember 1989 und hat eine Bestandslaufzeit von 1979 - 1989. 

Grundsätzlich ist es anhand des Datenbestandes DQ 3 MD/006 "Gesellschaftliches Arbeitsvermögen (GAV)" möglich, Daten über den beruflichen Werdegang für Personen aus dem genannten Tätigkeitskreis, die über keine Versicherungsunterlagen aus der DDR mehr verfügen, zu erhalten. In der Regel beinhaltet der Bestand aber nur den Arbeitgeber, bei dem der Beschäftigte am 31. Dez. 1989 (Stichtag) tätig war, und das ggf. rückwirkend bis 1979 (Laufzeit 1979 - 1989). 

Für eine individuelle Anfrage im Bundesarchiv sollte der Benutzungsantrag ausgefüllt und gemeinsam mit einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes zum Identifikationsnachweis sowie einer schriftlichen Anfrage, in der das Anliegen möglichst genau beschrieben wird, an folgende Adresse gesendet werden:

Bundesarchiv
PF 45 05 69
12175 Berlin

Im Benutzungsthema soll der letzte Wohnsitz (im Jahr 1989) und der letzte Tätigkeitsbetrieb (1989, wenn bekannt) angegeben werden. Des Weiteren wird es hilfreich sein, den Datenbestand, in dem recherchiert werden soll, zu benennen: DQ 3 MD/006 „GAV-Gesellschaftliches Arbeitsvermögen".

Den Benutzungsantrag finden Sie hier: https://www.bundesarchiv.de/im-archiv-recherchieren/archivgut-einsehen-und-nutzen/benutzungsantrag-stellen/

Bei Fragen im Zusammenhang mit obigem Thema können sich Bürgerinnen und Bürger gern an den Bürgerbeauftragten wenden. 

Stand: 2025

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