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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Spielzeugbus

    Fall des Monats: Warten auf den Schulbus – kostenpflichtige Betreuungszeit?

    Foto: Sommaruga Fabio/pixelio.de
  • Windkraftanlagen in der Ferne auf einem Hügel

    Windparks – Unsicherheiten und Aufklärungsbedarfe

    Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
  • Nudeln mit Tomatensoße auf einem Teller

    Mittagessen in der Schule ohne Aufsichtspflicht und Versicherung?

    Foto: Klaus Steves/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Wichtige Änderungen zum Rundfunkbeitrag

Seit dem 1. Januar 2017 gilt der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV). Doch kaum jemand weiß, dass durch die neue Regelung Verbraucher von einer Beitragsbefreiung oder -ermäßigung profitieren können, auch wenn sie es versäumt haben, sich sofort darum zu kümmern. Diese Ermäßigung und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger sind nun rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich. Nach der alten Gesetzeslage gab es den Beitragsvorteil bestenfalls rückwirkend für zwei Monate.

Der Bürgerbeauftragte empfiehlt, alle Bescheide, die eine Befreiung oder Ermäßigung in den letzten drei Jahren begründen, beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einzureichen, um den eigenen Anspruch geltend zu machen.

Das zu viel gezahlte Geld bekommen Antragsteller dann vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erstattet. Eine Verrechnung mit künftig fälligen Beiträgen ist aber nicht möglich. 

Laut Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt diese Neuregelung eine erhebliche Verfahrensvereinfachung für Beitragszahler dar, die die Voraussetzung erfüllen, und minimiert den Verwaltungsaufwand auf Seiten des Antragstellers sowie des Beitragsservice.

Weitere Neuregelungen finden sie auf den Internetseiten des Beitragsservices unter https://www.rundfunkbeitrag.de

Geld auf Brief zum Rundfunkbeitrag

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Wir prüfen Ihr Anliegen, schauen genau hin, beraten und unterstützen Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

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