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Eigenheim ging nach Tod zur Hälfte an den Fiskus

In den 60iger Jahren errichteten die Eheleute B. ein gemeinsames Wohnhaus. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten mit der eigenen Firma geriet das Ehepaar in die Insolvenz und musste das Objekt versteigern. Der Sohn sowie die Schwiegertochter haben das Objekt gekauft und mit Kreditmitteln weiterfinanziert. Der Sohn verstarb jedoch 2012. Sein Erbe wurde seitens der Ehefrau sowie der Eltern aufgrund der Schuldenbelastungen ausgeschlagen. Damit ging die Hälfte des Objektes an den thüringischen Fiskus. Die andere Hälfte besitzt weiterhin die Schwiegertochter der Eheleute. Das Objekt ist mit einer nicht unerheblichen Kreditsumme belastet. Der Freistaat Thüringen hat der Familie über ein Maklerbüro für Immobilienverwertung einen „Vorzugskaufpreis“ unterbreitet. Nach Ansicht der Eheleute wurde allerdings bei der Wertermittlung weder die Kreditverbindlichkeiten noch die Tatsache, dass der Grund und Boden der Gemeinde, in der sich das Objekt befindet, berücksichtigt. Der Angelegenheit nahm sich ein Rechtsanwaltsbüro an, das sich umgehend mit dem Immobilienbüro in Verbindung setzte. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass das Vorzugsangebot an die Eheleute seitens des Freistaats gar keine Gültigkeit mehr hatte und das Objekt nunmehr öffentlich veräußert werden soll. Die Eheleute nahmen Kontakt mit dem Bürgerbeauftragten auf, um zu klären, wie sie sich nun weiter verhalten sollen, damit das Haus weiterhin im Familienbesitz bleiben kann. Sie fragten auch nach Ansprechpartnern auf Seiten des Freistaats in dieser Angelegenheit. Im Zuge der Recherchen des Bürgerbeauftragten konnte den Eheleuten die Verwertung des Objektes durch das Immobilienbüro transparenter gemacht werden. Das Einschalten des Bürgerbeauftragten führte auch dazu, dass der beauftragte Makler davon abließ, das ältere Ehepaar zu verunsichern und zu übereilten Entscheidungen zu drängen. Die Eheleute bedankten sich für die schnelle Unterstützung und die Ratschläge des Bürgerbeauftragten. 

(Stand: November 2014)

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