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Hohe Unfallgefahr für Fußgänger wegen beschädigter Gehwege

Eine Bürgerin beklagte sich beim Bürgerbeauftragten über den schlechten Zustand von Gehwegen in ihrem Wohnort. Ihr war zum einen an einer Instandsetzung eines Gehweges, der von Bürgern viel genutzt werde, als auch der Verbesserung des Winterdienstes gelegen. 

Der Bürgerbeauftragte kontaktierte die zuständige Stadtverwaltung und bat diese, die Hintergründe des schlechten Zustands der Gehwege zu erläutern. Die Antwort: Die Missstände seien bereits bekannt. Bisher hätten jedoch die finanziellen Mittel der Stadt nicht ausgereicht, um Gehwege auszubessern. Die Stadt sicherte dann jedoch zu, dass der von der Bürgerin benannte Gehweg zeitnah instandgesetzt werde. Auch der von der Bürgerin angemahnten Probleme bei der Räumung der Gehwege im Winter wolle sich die Stadt annehmen. Noch vor der nächsten Winterperiode werde sie sich mit den Grundstückseigentümern abstimmen. 

Die Stadt griff somit beide Anliegen auf und sicherte ihrerseits zu, diese im Sinne der Bürgerin umzusetzen. Im Ergebnis führte die Nachfrage des Bürgerbeauftragten zu Klarheit darüber, dass die Stadt die Mängel beheben werde. Damit konnte dem Anliegen der Bürgerin vollumfänglich abgeholfen werden.

(Stand: August 2015)

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