Skip to main content
print-header
  • Wäsche auf Wäscheständer

    Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe gilt unbefristet fort!

    Foto: w.r.Wagner/pixelio.de
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Mario Voigt überreicht Dr. Herzberg einen Blumenstrauß im Plenarsaal des Thüringer Landtags

    Verabschiedung von Dr. Kurt Herzberg aus dem Amt des Thüringer Bürgerbeauftragten

    Foto: Christian Fischer
  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.
zurück zur Auswahl

„Flucht ins Privatrecht“ – Wenn vormals öffentlich-rechtlich wahrgenommene Aufgaben privatisiert werden

Der Bürgerbeauftragte kann auf Grundlage des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes die Landesregierung und die Behörden des Landes sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts um mündliche und schriftliche Auskünfte bitten. Er kann Einsicht in Akten und Unterlagen nehmen und Zutritt zu den öffentlichen Verwaltungen verlangen, wenn dies für die Bearbeitung eines Anliegens notwendig ist. 

Im konkreten Fall bat ein Bürger den Bürgerbeauftragten, die Verzögerungen beim Bau einer Sporthalle bei den Verantwortlichen im Landkreis zu hinterfragen. Doch auf die Bitte des Bürgerbeauftragten, die Fragen des Bürgers zu beantworten, zeigte sich die Behörde unwillig, eine Auskunft zum Sachverhalt zu erteilen. Nach nochmaliger mündlicher Nachfrage beim Landrat sicherte dieser dem Bürgerbeauftragten eine Antwort zu. 

Allerdings ist im vorliegenden Fall eine privatrechtlich verfasste und organisierte GmbH des Landkreises Trägerin der gewünschten Informationen. Damit fällt sie nicht unmittelbar in den Kreis derjenigen Stellen, an die der Bürgerbeauftragte Auskunftsersuchen richten kann.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtliche Problematik die entsteht, wenn bislang in öffentlich-rechtlicher Form wahrgenommene Aufgaben privatisiert werden. Welche Auswirkungen die „Flucht ins Privatrecht“ beim Petitionsrecht hat, muss jeweils sorgfältig geprüft werden.

(Stand: März 2015)

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Die nächsten Termine und Sprechtage

No news available.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten