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Führerscheinumtausch beim Landratsamt: keine Termine

Gemäß 3. EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) müssen alle Fahrerlaubnisinhaber bis zum 19. Januar 2033 über einen Kartenführerschein nach dem seit 19. Januar 2013 gültigen Muster verfügen. Damit die Fahrerlaubnisbehörden die infolgedessen notwendigen Umtausche zahlenmäßig bewältigen können, wurde in Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine zeitliche Staffelung geregelt. Als erstes müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 mit Papierführerschein diesen in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben, und zwar bis spätestens zum 19. Januar 2022.

Soweit die Theorie. In der Praxis gestaltete sich der Umtausch aber mitunter offenbar sehr schwierig, wie mehrere im Berichtsjahr an den Bürgerbeauftragten herangetragene Anliegen belegten. Konkret ging es um die Realisierbarkeit von Terminvereinbarungen mit der Führerscheinstelle eines Landratsamtes. Den – zumeist älteren – Bürgern, deren Umtauschfrist am 19.01.2022 enden sollte und die häufig auch nicht auf einen für eine Terminvereinbarung notwendigen Internetanschluss zugreifen konnten, war es trotz ausdauernden Bemühens nicht gelungen, mit der zuständigen Behörde einen Termin für den Umtausch zu vereinbaren. Soweit eine Kontaktaufnahme gelungen war, waren alle Termine restlos ausgebucht, und zwar auch über den Zeitpunkt des Fristablaufs, bis zu dem der Umtausch vollzogen sein musste, hinaus. Insofern befürchteten die Bürger, mit einem Bußgeld belegt zu werden, wenn sie ihr Fahrzeug mit einem zu jenem Zeitpunkt dann nicht mehr gültigen Führerschein führen und von der Polizei kontrolliert werden würden.

 

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Lösungsansatz und Ergebnis:

Der um Stellungnahme gebetene Landrat hatte das Thema zwar zur Chefsache erklärt und in seiner Behörde sogar das Personal in der betroffenen Führerscheinstelle aufgestockt, um die Abarbeitung der Anträge zu beschleunigen. Dennoch, so teilte er dem Bürgerbeauftragten mit Bedauern mit, könne sein Haus nicht sicherstellen, dass alle betroffenen Bürger ihre Führerscheine fristgerecht umtauschen könnten. Zur Frage der Verhängung von Verwarnungsgeldern im Falle von Polizeikontrollen räumte der Landrat ein, dass Bürger nicht für etwas zur Rechenschaft gezogen werden könnten, wofür sie nichts könnten. Deshalb habe er sich beim Freistaat Thüringen dafür eingesetzt, dass eine angemessene Lösung gefunden werde und es im Interesse aller betroffenen Führerscheininhaber eine bundes- bzw. landesweite Regelung gebe.

Dieses Werben ist schließlich nicht ohne Widerhall geblieben, denn am 12. Dezember 2021 meldete die Presse, dass die Verkehrsministerkonferenz eine Verlängerung der Umtauschfrist für Papierführerscheine beschlossen habe. Denn, so teilte es das Thüringer Infrastrukturministerium auf seiner Homepage (https://infrastrukturlandwirtschaft.thueringen.de/medienservice/medieninformationen/detailseite/verkehrsministerkonferenz-beschliesst-die-verlaengerung-der-umtauschfrist-fuer-fuehrerscheine) mit, ein gemeinsamer Beschlussvorschlag Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts war angenommen worden. So fand die Angelegenheit für die Betroffenen, die sich an den Bürgerbeauftragten gewandt hatten oder sich auch ohnedies in der Warteschleife befanden, doch noch ein gutes Ende.

Stand: 2022

 

 

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