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Von Pontius zu Pilatus … oder Schilda ist überall!

Ein junger ukrainischer Flüchtling hatte einen Studienplatz in einem anderen Bundesland erhalten und war zu Beginn des Studiums auch schon an seinen Studienort gezogen. Zuvor hatte er an seinem bisherigen Wohnort in Thüringen die Aufhebung der bestehenden Wohnsitzauflage beantragt. 

Eine Wohnsitzauflage regelt, in welchem Bundesland, Landkreis oder Gemeinde ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben darf, beschränkt also dessen Freiheit, selbst über seinen Wohnort zu entscheiden. Der Zweck einer solchen Wohnsitzauflage ist die gleichmäßige Verteilung der sozialen Lasten auf die verschiedenen Bundesländer und Kommunen, um so eine Überlastung einzelner Kommunen zu vermeiden. 

Eine solche Wohnsitzauflage kann auf Antrag aufgehoben werden, wenn z. Bsp. ein Studium oder eine Ausbildung aufgenommen wird oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. 

Der Bürger hatte im Oktober 2024 sein Studium aufgenommen und den Antrag auf Aufhebung der Auflage gestellt. Die Stadt seines bisherigen Wohnsitzes hatte daraufhin, wie es das Gesetz vorschreibt, die sog. aufnehmende Gemeinde, den neuen Wohn- und Studienort, hierzu um Zustimmung gebeten. Eine solche ausdrückliche Zustimmung erfolgte aber nie. Wie sich später herausstellte, hatte die thüringische Stadt nicht die ganz richtige Behörde um Zustimmung gebeten und diese, sah sich auch nicht in der Pflicht, die Anfrage an die dort bekannte richtige Behörde weiterzuleiten. Die Sache entschwand aus dem Blickfeld des Bearbeiters, bis…

… der Student eines Tages, im Frühjahr 2025, einen Folgeantrag für BAföG Leistungen stellen wollte und vom BAföG Amt zunächst der Nachweis seiner fristgerecht verlängerten Aufenthaltserlaubnis verlangt wurde. Für diese Verlängerung sah sich nun aber weder die Ausländerbehörde am ursprünglichen noch am neuen Wohnort zuständig. Jede dieser Behörden verwies auf die jeweils andere als wahrhaft Zuständige und der Student drehte sich im Kreise. In seiner Not bat er den Bürgerbeauftragten um Vermittlung und Unterstützung. 

Lösungsansatz und Ergebnis:

Der Bürgerbeauftragte fand schnell heraus, dass das eigentliche Problem die immer noch nicht erfolgte Aufhebung der Wohnsitzauflage war. Zunächst sollte diese mit Zustimmung der Ausländerbehörde des Studienortes aufgehoben werden, erst danach sollten Verfügungen wie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde am Studienort des Bürgers möglich sein. Jetzt war allerdings problematisch, dass sich der Bürger zwischenzeitlich ordnungsgemäß ab- und umgemeldet hatte. Infolge dessen war aber auch die Ausländerakte, die alle behördlichen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des jungen Mannes beinhaltete, an die Ausländerbehörde seines Studien- und zugleich neuen Wohnorts übersandt worden. Das machte es für die Ausländerbehörde am früheren Wohnort wiederum unmöglich, darin die notwendigen Eintragungen in Bezug zur Wohnsitzauflage vorzunehmen. Kurzerhand forderte man den Bürger daher auf, sich doch wieder an seinem früheren Wohnort anzumelden. Dies wiederum ließ den Bürgerbeauftragten dann an Schilda denken, die berühmte Stadt der Schildbürger… 

Der Bürgerbeauftragte nahm nun Kontakt mit der Ausländerbehörde am Studienort auf, schilderte den Sachverhalt und bat diese um Prüfung der eigenen Möglichkeiten, die Wohnsitzauflage aufzuheben. In der Folge gelang dies, indem die Zustimmung zum Umzug erteilt wurde und die Behörde in Absprache mit dem ursprünglichen Wohnort und im Wege der Amtshilfe die Aufhebung der Auflage vornahm. 

Vom Bürger erhielt der Bürgerbeauftragte daraufhin folgende Nachricht: 

„ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre ständige Unterstützung und die enge Begleitung meines Anliegens bedanken. Inzwischen habe ich von der Bezirksregierung … die positive Nachricht erhalten, dass mein Zuzug nach … genehmigt wurde. Von der Ausländerbehörde … habe ich bereits Informationen erhalten, wie die Streichung meiner Wohnsitzauflage und die Ausstellung der erforderlichen Bescheinigung erfolgen werden. Dadurch ist mir nun klar, wie ich die nächsten Schritte einleiten kann.

Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe und dafür, dass Sie in den vergangenen Wochen den Kontakt zu den beteiligten Behörden aufrechterhalten und mir stets zuverlässig Rückmeldung gegeben haben.“

 

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir ggf. auf eine detaillierte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2025

 

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