Skip to main content
print-header
  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.
zurück zur Auswahl

Bürgerbeauftragter erreichte Präzisierung einer Förderrichtlinie

Der Vertreter eines Sozialverbandes hatte sich mit einem Problem, dass sich aus der praktischen Anwendung des Landesprogrammes „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“ (ÖGB) für ihn ergeben hatte, mit der Bitte um Unterstützung an den Bürgerbeauftragten gewandt. 

Zu seinem Anliegen hatte er vorgetragen und mit Unterlagen belegt, dass ein Förderantrag des Verbandes auf einen Personalkostenzuschuss durch die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen (GFAW) abgelehnt worden war. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass die Personen, für deren Beschäftigung der Zuschuss beantragt worden war, zuvor bereits mehr als ein halbes Jahr im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes tätig gewesen seien. Insofern würden die Personen nicht aus der Arbeitslosigkeit kommen. Da jedoch Arbeitslosigkeit eine zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist, wurde der Antrag abgelehnt und auch dem sich anschließenden Widerspruch des Verbandes konnte nicht abgeholfen werden.

Auf der Basis dieser Erfahrung kritisierte der Vertreter des Sozialverbandes aus Sicht des Bürgerbeauftragten nachvollziehbar, dass Menschen, die dem Grunde nach arbeitslos sind, sich aber dennoch im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes engagieren, dadurch keine Chance auf eine Förderung auf dem Weg in den regulären Arbeitsmarkt erhielten. Dies könne von den politisch Verantwortlichen so nicht gewollt sein.

Nach Sichtung der Unterlagen beim Bürgerbeauftragten wurde deutlich, dass es letztlich um die Definition und das Verständnis von Arbeitslosigkeit bei der Richtlinie geht. Um hier eine Klärung voranzutreiben, hat sich der Bürgerbeauftragte zunächst an das für die Richtlinie zuständige Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen, Familie (TMASGFF) gewandt. Das TMASGFF räumte daraufhin ein, dass die Richtlinie „eine gewisse Unschärfe in der Formulierung der Fördervoraussetzungen“ aufweise, weshalb aktuell eine entsprechende Änderung der Richtlinie vorbereitet werde. In einem anschließenden Gesprächstermin des Bürgerbeauftragten mit der Ministerin stellte der Bürgerbeauftragte nochmals heraus, dass diese Unschärfe in der Formulierung der Fördervoraussetzungen zu Lasten der Antragsteller gehe. So würden die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie als nicht langzeitarbeitslos angesehen, obwohl es faktisch so sei. Eine Konkretisierung der Richtlinie sei somit dringend erforderlich.

Nur wenige Monate später wurde dem Bürgerbeauftragten, der die weitere Entwicklung verfolgt hatte, vom TMASGFF mitgeteilt, dass die Richtlinie nun insbesondere auch in dem von dem Bürgerbeauftragten angeregten Punkt geändert worden sei. So wurde die bislang am Bundesprogramm angelehnte Zielgruppendefinition an die Thüringer Bedarfe angepasst. Gleichzeitig wird in der Richtlinie nun präzise festgelegt, unter welchen Bedingungen (ehemalige) Teilnehmende des Bundesfreiwilligendienstes von der Förderung profitieren können. Dem Bürgeranliegen konnte damit abgeholfen werden.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Die nächsten Termine und Sprechtage

No news available.

Ihr Anliegen

Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

Ich prüfe Ihr Anliegen, schaue genau hin, berate und unterstütze Sie kostenlos in Verwaltungsangelegenheiten.

 

Anliegen online einreichen

Ihr Weg zum Bürgerbeauftragten