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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

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Hilfe für werdende Eltern in einer Notsituation

Zunehmend wenden sich werdende Mütter und Väter, die sich in finanzieller Not befinden, an den Bürgerbeauftragten. Nicht selten fragen sie nach Anlaufstellen oder Ansprechpartnern, an die sie sich wenden können, um Hilfe zu erhalten. 

Der Bürgerbeauftragte kann jungen Familien helfen, in dem er ihnen in seiner Funktion als Lotse Anlauf- und Beratungsstellen nennt und sie zu den richtigen Ansprechpartnern direkt vor Ort vermittelt. 

Auch im vorliegenden Fall wandte sich eine die Bürgerin verzweifelt an den Bürgerbeauftragten. In ihrem Fall litt die Familie unter großen finanziellen Problemen. Ein neuer Job des werdenden Vaters war zwar in Aussicht, aber bis dahin habe die Familie kaum Mittel, um über die Runden zu kommen. Die Wohnverhältnisse seien ebenso schlecht. Die Bemühungen der jungen Familie um eine neue Wohnung seien bisher an Behörde und Gemeinde gescheitert. Das wichtigste fehle auch noch – die Erstausstattung für das ungeborene Kind. Die Familie fühle sich allein gelassen und wisse keinen Ausweg mehr.

Accordion

Lösungsansatz und Ergebnis

In Thüringen gibt es eine Vielzahl von Familien- und Schwangerschaftsberatungsstellen. Der Bürgerbeauftragte wies die Bürgerin zunächst auf die Beratungsstelle hin, die in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort lag. Der Bürgerbeauftragte zeigte auch die Möglichkeiten auf, die mit einer Beratung in diesen Stellen einhergehen. In der Beratung gehe es nicht ausschließlich um finanzielle Unterstützung, sondern auch um Themen wie Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere oder auch Unterstützung bei der Wohnungssuche. Der Bürgerbeauftragte empfahl der Bürgerin, in jedem Fall einen Termin mit der Beratungsstelle zu vereinbaren.

Weiter prüfte der Bürgerbeauftragte auch die Möglichkeit des Bezuges einer neuen Wohnung in der Gemeinde, in der die Bürgerin wohnt. Nach Auskunft der zuständigen Stelle stünde derzeit tatsächlich keine geeignete Wohnung für die Familie zur Verfügung. Alternativ empfahl der Bürgerbeauftragte der Familie, sich in Anbetracht der besonderen Situation an eine kommunale Wohnungsbaugenossenschaft zu wenden, die auch Wohnungen im näheren Umfeld der Familie zu wirtschaftlich angemessenen Mieten vermiete.

Als Lotse half der Bürgerbeauftragte so der Familie in ihrer Notsituation, wofür diese sehr dankbar war.

(Stand: August 2015)

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