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Antrag auf Leistungen gestellt – Jobcenter antwortet nicht

Wiederholt hatten sich Bürger an den Bürgerbeauftragten gewandt und um Vermittlung und Hilfe gegenüber ihren jeweils zuständigen Jobcentern gebeten. So hatte ein Bürger per E-Mail formlos die Weiterbewilligung von Jobcenterleistungen beantragt, aber hierauf keine Rückmeldung vom Amt erhalten. Auch wiederholte Nachfragen per E-Mail brachten ihm keine Klarheit, so dass dann bereits mehrere Monate ohne Leistungsbezug vergangen waren, als er sich an den Bürgerbeauftragten wandte.

Ein weiterer Bürger, der ebenfalls einen Antrag auf Weiterbewilligung seiner Jobcenterleistungen stellen wollte, hatte dies mit Hilfe des E-Service beim zuständigen Amt auch versucht zu erledigen.  Leider scheiterte er aber wiederholt an der Technik bzw. den technischen Voraussetzungen. Schlussendlich schickte auch er seinen Antrag per E-Mail. Aber auch diese Mails schienen das Jobcenter nicht zu erreichen, weshalb der Bürger den Bürgerbeauftragten ebenfalls um Unterstützung bat.

Wiederholt hatten sich Bürger an den Bürgerbeauftragten gewandt und um Vermittlung und Hilfe gegenüber ihren jeweils zuständigen Jobcentern gebeten. So hatte ein Bürger per E-Mail formlos die Weiterbewilligung von Jobcenterleistungen beantragt, aber hierauf keine Rückmeldung vom Amt erhalten. Auch wiederholte Nachfragen per E-Mail brachten ihm keine Klarheit, so dass dann bereits mehrere Monate ohne Leistungsbezug vergangen waren, als er sich an den Bürgerbeauftragten wandte.

Ein weiterer Bürger, der ebenfalls einen Antrag auf Weiterbewilligung seiner Jobcenterleistungen stellen wollte, hatte dies mit Hilfe des E-Service beim zuständigen Amt auch versucht zu erledigen.  Leider scheiterte er aber wiederholt an der Technik bzw. den technischen Voraussetzungen. Schlussendlich schickte auch er seinen Antrag per E-Mail. Aber auch diese Mails schienen das Jobcenter nicht zu erreichen, weshalb der Bürger den Bürgerbeauftragten ebenfalls um Unterstützung bat.

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Lösungsansatz und Ergebnis

Im ersten Fall prüfte das Jobcenter auf Nachfrage des Bürgerbeauftragten den Posteingang, konnte jedoch keine E-Mails des Bürgers finden. Erst nach längerer Recherche stellte sich heraus, dass der Bürger tatsächlich E-Mails gesendet hatte. Diese waren auch an das Jobcenter adressiert gewesen, allerdings hatte sich in die Adresse ein zusätzlicher Buchstabe eingeschlichen, was dazu führte, dass das Jobcenter die E-Mails des Bürgers tatsächlich nicht erhalten hatte. Auf Vermittlung des Bürgerbeauftragten, der dem Jobcenter die gesendeten E-Mails vorlegte, erhielt der Bürger am Ende aber seine beantragten Leistungen.

Auch im zweiten Fall halfen dem Bürger die vorgelegten Sendenachweise, seine beantragten Leistungen doch noch zu erhalten.

Wer online Anträge beim Jobcenter stellen möchte, muss hierfür zunächst beim Jobcenter die entsprechenden Zugangsdaten anfordern. Mit diesen können Anträge auf Jobcenterleistungen dann auch online unter www.jobcenter.de gestellt werden.

Wie online z.B. ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden kann, erfahren Sie in folgendem Informationsvideo des Jobcenters: https://www.youtube.com/watch?v=GH4Q-B6td6E.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die wir beraten, behalten wir uns vor, bei den geschilderten Fällen auf Namen und Ortsangaben zu verzichten oder sie so abzuwandeln, dass eine Identifikation ausgeschlossen werden kann. Zur besseren Verständlichkeit verzichten wir auf eine exakte Darlegung der Rechtslage, sind aber gerne bereit, diese auf Nachfrage zu erläutern.

Stand: 2021

 

 

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