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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.
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Schnelle Hilfe für Bürger in Not

Wenn Bürger in Notsituationen geraten, versucht der Bürgerbeauftragte schnell und unproblematisch eine Lösung zu erzielen. Im konkreten Fall wurde einem Bürger aufgrund von hohen Rückständen der Strom abgeschaltet. In seiner Not wandte er sich an den Bürgerbeauftragten und bat um finanzielle Hilfe. Aufgabe des Bürgerbeauftragten in solchen Fällen ist es jedoch nicht, dem Bürger mit Finanzen weiterzuhelfen, sondern ihn in seiner Funktion als Lotse an die entsprechende Stelle zu vermitteln. Schnellstmöglich stellte der Bürgerbeauftragte daher Kontakt zum sozialen Dienst des zuständigen Landratsamtes her. Dieses kooperierte wiederum gut mit dem zuständigen ➤ Jobcenter, welches sich des Problems der Stromschulden annahm. 

Diese schnelle Bearbeitung von Einzelfällen ist möglich, weil der Bürgerbeauftragte eng mit den Thüringer Behörden vernetzt ist. Diese Vernetzung hilft, ersetzt aber nicht die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Bürger. Nur wenn der Betroffene die Wege geht, die der Bürgerbeauftragte ihm aufzeigt, kann schnell und effektiv geholfen werden. 

(Stand: November 2014)

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