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  • Dr. K. Herzberg an seinem Schreibtisch

    Dr. Kurt Herzberg, Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen

    Foto: V. Hielscher
  • Herzberg übergibt Jahresbericht an die Landtagspräsidentin

    „Augenhöhe trotz Krisenmodus“ Bürgerbeauftragter übergibt Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Thüringer Landtags

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Feuerwehrfahrzeug

    Fall des Monats: „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“ – Von wegen …..

    Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de
  • Bürgerbeauftragtengesetz

    Umweltrelevante Großprojekte – viele Unsicherheiten und hoher Aufklärungsbedarf

    Foto: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
  • Stempelabdruck mit Word

    Information: Muss die Behörde eine Eingangsbestätigung versenden?

    Foto: Claudia Hautumm/pixelio.de
  • Herzberg im Gespräch mit einer Besucherin

    Der Bürgerbeauftragte auf der Thüringenausstellung 2024

    Foto: Thüringer Bürgerbeauftragter
  • Der Bürgerbeauftragte im Gespräch

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Infraschall – auch ein Fall für die Immissionsschutzbehörde und den Bürgerbeauftragten

Immer öfter beklagen Bürgerinnen und Bürger Beeinträchtigungen durch Lärm oder störintensive Geräusche und fühlen sich in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt. Hauptursachen sind Kraftfahrzeuge, Eisenbahnen, Flugzeuge, aber auch Industrie- und Gewerbeanlagen. Von diesen geht mitunter ein ‚besonderer‘ Lärm aus, nämlich sog. tieffrequenter Schall, der Infraschall.

Von Infraschall spricht man, wenn die Frequenz von Geräuschen unterhalb der allgemeinen menschlichen Hörschwelle (ca. 16 – 20 Hz) liegt. Infraschall ist allgegenwärtig. Er kommt sowohl in der natürlichen Umgebung vor, kann aber auch durch technische Geräte und Vorgänge hervorgerufen werden. Als potentielle Quellen kommen z. B. Blockheizkraftwerke, Windenergieanlagen, Klimaanlagen oder Stanzen in Frage.

Betroffene klagen dann über einen andauernden Brummton, gelegentlich verbunden mit entsprechenden Vibrationen, und ordnen ihn einer Infraschallquelle in ihrer Umgebung zu. Hierbei werden teilweise o. g. technische Anlagen benannt. Da Infraschall aber aufgrund seiner großen Wellenlänge auch über größere Distanzen nur gering abnimmt, gibt es auch Fälle, in denen seine Herkunft durch die Betroffenen nicht identifiziert, die Quelle des Lärms also nicht benannt werden kann.


Lösungsansatz und Ergebnis

So wandte sich ein Bürger hilfesuchend an den Bürgerbeauftragten mit der Schilderung, dass er und seine Familie tieffrequenten Geräuschen eines Mitte der 1990er Jahre errichteten Blockheizkraftwerks (BHKW) ausgesetzt seien und dadurch fortlaufend gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden würden. Diese Emissionen (Störschall) seien anfangs noch diskret und im Hintergrund auszumachen gewesen, hätten aber 2015 extrem zugenommen und die Lebensqualität aller Familienmitglieder stark beeinträchtigt. Gesundheitliche Auswirkungen, insbesondere Schlafstörungen, Leistungseinbußen, Reizbarkeit, Funktionsstörungen am Herzen bis hin zu Herzrhythmusstörungen, Schwindel und Übelkeit, häufige Ohrproblematiken usw. seien bereits eingetreten.

Hatte der Bürger zunächst nur die Vermutung, dass das in der Nähe befindliche BHKW als Ursache hierfür in Frage kommen könne, bestätigten Messungen eines vom Bürger beauftragten Ingenieurbüros die hohen Immissionswerte im Außenbereich des BHKW und den gemutmaßten Ursachenzusammenhang. Denn, so ergaben die Messungen, insbesondere die tieffrequenten Geräusche ließen sich mit unterschiedlicher Intensität an verschiedenen Raumpunkten im Haus der Familie feststellen. Da im Messverfahren andere als mögliche Lärmverursacher infrage kommende Emissionsquellen ausgeschlossen wurden, war das BHKW im Ergebnis der Untersuchungen und Messungen mit großer Sicherheit als Störquelle identifiziert worden. Das Ingenieurbüro hatte dem Bürger daher empfohlen, in Zusammenarbeit mit dem Betreiber des BHKW weitere Untersuchungen durchzuführen. Diesbezüglich wurde auf die Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall im Auftrag des Umweltbundesamtes 40/2014 Bezug genommen.

Da es aber zunächst zu der vom Ingenieurbüro empfohlenen Zusammenarbeit nicht gekommen war und auch seine Bemühungen, ein behördliches Handeln bzgl. des Immissionsschutzes zu erreichen, erfolglos geblieben waren, erbat der Bürger die Unterstützung des Bürgerbeauftragten mit dem Ziel, einen verbesserten Schutz vor der Dauer-Immission zu erreichen. „An vielen Stellen im BHKW fehlt es an schallschützenden Maßnahmen und modernem Schallschutz bzw. einer dem Stand der Technik entsprechenden Nachrüstung an Schwachpunkten!“ brachte der Bürger das Problem seiner Familie auf den Punkt.

Vom Bürgerbeauftragten mit diesem Sachverhalt und den Messergebnissen des Ingenieurbüros konfrontiert, führte die Untere Immissionsschutzbehörde umgehend eigene Messungen durch, die sowohl die Störgeräusche selbst als auch den zweifelfreien Ursachenzusammenhang mit dem Betrieb des  BHKW bestätigten. Da das Kraftwerk eine nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungs- und überwachungsbedürftige Anlage ist, hat die zuständige Behörde nun über die weiteren Maßnahmen zu entscheiden. Zeitgleich gab aber auch der Betreiber des BHKW bekannt, dass ab Mai 2018 die Planungen für ein neues BHKW aufgenommen werden würden. Mit dessen Neuerrichtung nach dem Stand der Technik sollten die durch das jetzige, Mitte der 1990er Jahre errichtete BHKW verursachten Infraschall-Emissionen dann der Vergangenheit angehören.


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