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Über den Preis lässt sich reden

Ein Bürger zweifelt an der Verfahrensweise des zuständigen Straßenbauverwaltungsamtes. Das möchte einem Bürger für ein öffentliches Bauvorhaben dessen Privatgrundstück abkaufen und bietet einen Quadratmeterpreis von 20 Cent an. Der Bürger ist aber davon überzeugt, dass der Wert viel höher liege. Die Behörde schaltete daraufhin einen Sachverständigen ein. Dieser hat nach Auskunft des Bürgers aber nicht einmal das Grundstück angeschaut. Zudem gebe es in dem Gutachten aus seiner Sicht viele formale Fehler. Der Bürgerbeauftragte sprach daraufhin mit der zuständigen Behörde. Dabei stellte sich heraus, dass die Bedenken und Befürchtungen des Bürgers unbegründet sind. 

Bei öffentlichen Bauvorhaben, kommt es vor, dass die Gemeinden oder Städte private Grundstücke benötigen. Sie unterbreiten im Zuge dessen den Eigentümern ein Kaufangebot. Dem zugrunde liegen Vergleichspreise oder auch Bodenrichtwerte. Es ist also keineswegs unüblich, dass somit Preise ermittelt werden, auch wenn kein Gutachter unmittelbar vor Ort war. 

In konkreten Fall konnte der Bürgerbeauftragte die Angelegenheit unbürokratisch klären und die Zweifel an der amtlichen Handlung ausräumen. Er empfahl dem Bürger, sich mit der Behörde gütlich zu einigen. Eventuell könne man im Rahmen einer Verhandlungslösung einen Quadratmeterpreis zwischen 20 Cent und den (naturgemäß höheren) Preisvorstellungen des Bürgers erreichen.

(Stand: November 2014)

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