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  • Gesetzestext Bürgerbeauftragtengesetz

    Wir sind gern für Sie da - das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten

  • Teilnehmer der Tagung im Gruppenbild im Hof des Thüringer Landtags

    Tagung der Bürger-und Polizeibeauftragten des Bundes und der Länder in Erfurt

    Teilnehmer der Tagung, Foto: Volker Hielscher
  • ältere Frau sitzt auf einer Bank mit dem Schriftzug Rentnerbank

    Erstattungsanspruch hemmt Auszahlung der Rente

    Foto: Barbara Eckholdt/pixelio.de
  • älterer Mann hält Kaffeetasse in der Hand

    Nachbarschaftshilfe – Thüringer Bürgerbeauftragter mahnt dringend Erleichterungen an

    Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
  • Dokument mit einem Stift darauf

    Ihr Anliegen in guten Händen

    Sie können sich jederzeit schriftlich oder mündlich an uns wenden. Nutzen Sie auch unser Onlineformular auf dieser Webseite.

Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen

Die Anzahl der Menschen, die in Thüringen arbeiten wollen, aber ihre Ausbildung nicht in Deutschland gemacht haben, steigt aktuell deutlich an. Für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen sind je nach Beruf und Abschlussart unterschiedliche Einrichtungen zuständig. 

Weil sich in Fragen der Anerkennung von Bildungsabschlüssen Betroffene auch an den Thüringer Bürgerbeauftragten wenden, hat Dr. Kurt Herzberg eine enge Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesnetzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ verabredet. Das Programm kümmert sich direkt vor Ort darum, Zuwandernden und Menschen mit Migrationshintergrund den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Die Beratung des IQ-Netzwerkes umschließt insbesondere auch Hilfen bei der Übersetzung von entsprechenden Dokumenten. Ratsuchende werden zu Antragsstellung, Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen beraten, um eine volle Anerkennung ihrer Abschlüsse zu erreichen.

Für die Anerkennung von Abschlüssen für Akademische Heilberufe und Sozialberufen ist in Thüringen das Landesverwaltungsamt zuständig. Um hier auftretenden Problemen (Beispiele aus dem Jahresbericht 2015, S. 119ff.) effektiv zu begegnen und das Anerkennungsverfahren zu optimieren, hat sich beim Bürgerbeauftragten ein Beirat konstituiert, in dem das Landesverwaltungsamt und das IQ-Netzwerk mitarbeiten.

Ich möchte mehr erfahren.

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ finden Sie unter www.iq-thueringen.de oder www.netzwerk-iq.de

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Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Wissen nicht, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeiten kann? Oder Sie benötigen einfach nur eine amtliche Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können?

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